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„Product Oversight and Governance“ – Was steckt hinter dieser Vorgabe?
In einem aktuellen Beitrag beleuchtet Diplom-Mathematiker und Verbraucherschützer Axel Kleinlein die möglichen Auswirkungen einer Richtlinie zum Produktnutzen von Versicherungen.
Die Maßnahme steht laut BaFin „für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Herstellungs- und Vertriebsprozess für Finanzprodukte, der sich nicht (nur) am Ziel der Gewinnmaximierung des Unternehmens orientiert, sondern vor allem am Kundeninteresse”.
Da der Branche in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, die eigenen Interessenten stärker zu gewichten als die der Kundinnen und Kunden, können die Vorgaben einen deutlich stärkeren Schutz der Verbraucherinteressen zur Folge haben.
Axel Kleinlein übersetzt dies in seinem Beitrag leicht verständlich: „Wenn kein Kundennutzen vorliegt, darf das Produkt nicht verkauft werden.”.
Sind Lebensversicherungsverträge deutscher Versicherter betroffen?
Wer noch eine Police besitzt, wird sich nun selbstverständlich die Frage stellen, ob er oder sie auf einen Vertrag hereingefallen ist, der eben diesen Kundennutzen nicht bietet. Umgekehrt formuliert: Leistet der eigene Lebensversicherungsvertrag wirklich das, was man sich beim Abschluss von ihm versprochen hat?
Dies ist im Einzelfall zu prüfen, die gute Nachricht ist jedoch, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft bessere Argumente für eine Abwicklung der Verträge in der Hand haben dürften.
Unter bestimmten Umständen könnten also Millionen Verträge in den nächsten Jahren abgewickelt werden, falls die Kundinnen und Kunden das wünschen.
Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Lebensversicherung behalten wollen? Prüfen Sie Ihre Optionen.
Falls Sie sich weitergehend mit dieser richtungsweisenden Entwicklung auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen den Beitrag von Axel Kleinlein inklusive Quellenangaben auf seiner eigenen Webseite:
„Macht das Nutzen oder kann das weg? Millionen Lebensversicherungsverträge vor der Rückabwicklung?”
Unabhängig von der vorgestellten Entwicklung, können bereits unter den aktuellen Voraussetzungen viele Lebensversicherungen abgewickelt werden. Dies kann in vielen Fällen die bessere Option sein, als den Vertrag einfach weiter zu besparen oder beitragsfrei zu stellen.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Vertrag abwickelbar ist, nutzen Sie hierzu bitte die unverbindliche Vertragsprüfung, die wir unter dem folgenden Link für Sie bereitgestellt haben: