Die Betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel eine private Rentenversicherung mit all ihren Nachteilen. Sie mindert zusätzlich die staatliche Rente.
Eine Betriebliche Altersvorsorge erscheint auf den ersten Blick sehr vorteilhaft. Der Arbeitgeber schließt für den Mitarbeiter eine Rentenversicherung ab, vom Bruttogehalt wird ein vereinbarter Beitrag abgezogen, der Arbeitnehmer zahlt weniger Einkommenssteuer und Sozialabgaben und der Arbeitgeber gibt in der Regel noch etwas dazu.
Die Rentenversicherung ist eine ganz normale private Versicherung mit all den Kostenbelastungen wie bei Lebensversicherungen: Abschlusskosten, sprich die Prämie für den Vermittler (ja, den Vermittler gibt es hier auch), laufende Verwaltungskosten, Stückkosten, Zuschläge für Ratenzahlung und so weiter. Bei vielen Versicherungen geht rund ein Drittel in diesen Kostenblock, der nicht verzinst wird, bei manchen Verträgen kann es sogar fast die Hälfte sein.
Von den gesamten Zahlungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer leisten, werden also oft nur rund zwei Drittel bis die Hälfte überhaupt verzinst. Und das aktuell zu Minizinsen von 0,9 Prozent im Jahr, also weniger als die Inflationsrate. Und weitere Senkungen sind möglich.
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, dann wird es kompliziert. Manchmal kann man den Vertrag nur ruhen lassen und muss beim neuen Arbeitgeber einen andere abschließen. Der wird natürlich erst mal wieder mit Abschlusskosten belastet. Der alte Vertrag „ruht“ nur scheinbar, denn die Versicherungsgesellschaft zieht Jahr für Jahr ihre Verwaltungskosten von dem angesparten Betrag ab. Möglich also, dass der Wert des Vertrages ständig abnimmt, weil weniger Zinsen drauf kommen als Verwaltungskosten abgezogen werden.
Nur wenige Versicherte wissen, dass sie mit einer Betrieblichen Altersvorsorge ihre staatliche Rente senken. Der Beitrag wird monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und das senkt die Abgaben für Steuern und Sozialabgaben. Wer gut verdient, für den kann das bedeuten, dass er nur die Hälfte wirklich einzahlen muss, die andere Hälfte hätte er sonst an den Fiskus, die Krankenkasse, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung abführen müssen. Ein verlockender Gedanke.
Aber wenn die Beiträge in die Rentenversicherung sinken, dann sinkt später auch die Rente. Und die muss versteuert werden. Der scheinbare Vorteil der Betrieblichen Altersvorsorge schmilzt durch diesen Effekt kräftig. Aber es kommt noch schlimmer. Denn die private Rentenversicherung kalkuliert nach eigenem Gutdünken, wie lange der bei Renteneintritt angesparte Betrag reichen muss. Und aus Vorsicht (zu ihren Gunsten versteht sich) kalkulieren einige Versicherungen damit, dass ihre Versicherten ein Alter wie Methusalem erreichen: 95 Jahre, 100, ja sogar mit einem Alter von 110 Jahren kalkulieren einzelne. Das bedeutet: Wenn der Versicherte früher stirbt, was hochgradig wahrscheinlich ist, dann profitiert die Versicherungsgesellschaft und streicht den Restbetrag ein. Die Aktionäre freuen sich dann.
Für Sie bedeutet das: Überlegen Sie, ob Sie an ihrer Betrieblichen Altersvorsorge festhalten wollen. Wenn Ihr Arbeitgeber alles zahlt, dann wiegt das die Nachteile bei der niedrigeren staatlichen Rente meistens auf. Je weniger der Arbeitgeber zahlt und je mehr Sie selbst zahlen, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Sie von der Betrieblichen Altersvorsorge unterm Strich profitieren.
Tipp:
Überdenken Sie Ihre IST und Zukunftsplanung gründlich.