Die AktienmĂ€rkte sollen richten, was die Versicherungsgesellschaft selbst angeblich nicht kann: KrĂ€ftige Steigerungen des Sparbeitrages. Aber das lĂ€sst sich die Versicherungsgesellschaft gut bezahlen. Vom Geld der Versicherten natĂŒrlich.

Schon lange vor der Nullzinspolitik der EuropĂ€ischen Zentralbank haben die Lebensversicherungsgesellschaften eine Alternative zur klassischen Kapitallebensversicherung erfunden. Klassisch heißt: Der Versicherte zahlt an die Versicherungsgesellschaft, die legt das Geld rentabel an, aber wie genau erfĂ€hrt der Versicherte nicht. Ganz anders bei der Fondsgebundenen Kapitallebensversicherung: Hier könne der Versicherte selbst entscheiden, sich aus einer Vorschlagsliste nach eigenen WĂŒnschen die besten Fonds auswĂ€hlen, versprechen die Versicherer. Je nach Alter und Risikobereitschaft von riskanteren Fonds mit höheren Renditeerwartungen in sichere Fonds mit geringerer Rendite wechseln. Der Versicherte sollte also nach der Entscheidung fĂŒr eine Versicherungsgesellschaft auch noch Entscheidungen ĂŒber die Investmentfonds treffen.

Die Versicherungswirtschaft wirbt damit, dass beim Umschichten innerhalb des Fondsdepots keine Kapitalertragsteuer anfĂ€llt, im Gegensatz zu einem privaten Depot. Nun fĂ€llt eine Steuer natĂŒrlich nur dann an, wenn der Fonds wĂ€hrend der Haltezeit auch im Wert gestiegen ist. Und dann ist die Frage, warum man ihn ĂŒberhaupt wechseln sollte.

So oder so, das Wechseln ist natĂŒrlich auch bei einer Lebensversicherungsgesellschaft nicht zum Nulltarif zu haben. Das kostet. Denn die Auswahl und „Verwaltung“ der Fonds lassen sich die Gesellschaften extra bezahlen. Und jede Änderung natĂŒrlich auch. So gewinnt sicher nur einer: Die Lebensversicherungsgesellschaft. Ob die Versicherten von den Fonds wirklich profitieren steht dagegen in den Sternen. Langfristig sind Aktien und Aktienfonds zwar grundsĂ€tzlich eine gute Anlage, aber wenn die Börsen gerade dann in den Keller gerauscht sind, wenn die Ablaufleistung fĂ€llig wird, dann ist der Versicherte der Dumme.

Doch selbst wenn man sich fĂŒr diese Anlageform entscheidet, stellt sich folgende Frage: Wieso sollte man laufende Kosten durch die Versicherungsgesellschaft hinnehmen, statt selbst in Fonds zu investieren und auf diese Weise nur einmalig Kosten zu tragen? Der vermeintliche Vorteil fĂŒr den Versicherten entpuppt sich schnell als Nachteil. Und damit noch nicht genug.

Die normalen Kosten der Versicherung bleiben:

Und natĂŒrlich wird auch die fondsgebundene Lebensversicherung mit den ĂŒblichen Kosten aller Lebensversicherungen belastet. Die beiden grĂ¶ĂŸten Kostenblöcke sind die Provision fĂŒr den Vermittler und die Verwaltungskosten.

Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Vermittler der Versicherung eine Provision, die ist auch Teil der PrĂ€mie. Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fĂŒnf Jahren Monat fĂŒr Monat von der VersicherungsprĂ€mie abgezogen. Die Höhe dieses Abzugsbetrags ist gesetzlich festgelegt: 2,5 Prozent dĂŒrfen es sein. Manchen Vermittler erhalten aber das Doppelte und einige wenige sogar das Dreifache. Woher kommt der Rest denn?

Die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft

VertrĂ€ge mĂŒssen bearbeitet werden, es braucht hochbezahlte Experten fĂŒr die Kalkulation, die Aktuare, Vermittler mĂŒssen umworben werden, die Gesellschaften werben fĂŒr sich selbst. Und die Differenz zwischen den gesetzlich gestatteten 2,5 Prozent fĂŒr die Abschlussprovision, die kommt auch aus den Verwaltungskosten. Das alles bezahlen die Versicherten. In jeder MonatsprĂ€mie sind Verwaltungskosten enthalten. Im schlimmsten Fall gehen ĂŒber 10 Prozent fĂŒr die Verwaltung drauf, und das ist völlig legal.