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Hier könne der Versicherte selbst entscheiden, sich aus einer Vorschlagsliste nach eigenen Wünschen die besten Fonds auswählen, versprechen die Versicherer. Je nach Alter und Risikobereitschaft von riskanteren Fonds mit höheren Renditeerwartungen in sichere Fonds mit geringerer Rendite wechseln. Der Versicherte sollte also nach der Entscheidung für eine Versicherungsgesellschaft auch noch Entscheidungen über die Investmentfonds treffen.
Die Versicherungswirtschaft wirbt damit, dass beim Umschichten innerhalb des Fondsdepots keine Kapitalertragsteuer anfällt, im Gegensatz zu einem privaten Depot. Nun fällt eine Steuer natürlich nur dann an, wenn der Fonds während der Haltezeit auch im Wert gestiegen ist. Und dann ist die Frage, warum man ihn überhaupt wechseln sollte.
So oder so, das Wechseln ist natürlich auch bei einer Lebensversicherungsgesellschaft nicht zum Nulltarif zu haben. Das kostet. Denn die Auswahl und „Verwaltung“ der Fonds lassen sich die Gesellschaften extra bezahlen. Und jede Änderung natürlich auch. So gewinnt sicher nur einer: Die Lebensversicherungsgesellschaft. Ob die Versicherten von den Fonds wirklich profitieren steht dagegen in den Sternen. Langfristig sind Aktien und Aktienfonds zwar grundsätzlich eine gute Anlage, aber wenn die Börsen gerade dann in den Keller gerauscht sind, wenn die Ablaufleistung fällig wird, dann ist der Versicherte der Dumme.
Doch selbst wenn man sich für diese Anlageform entscheidet, stellt sich folgende Frage: Wieso sollte man laufende Kosten durch die Versicherungsgesellschaft hinnehmen, statt selbst in Fonds zu investieren und auf diese Weise nur einmalig Kosten zu tragen? Der vermeintliche Vorteil für den Versicherten entpuppt sich schnell als Nachteil. Und damit noch nicht genug.
Die normalen Kosten der Versicherung bleiben:
Und natürlich wird auch die fondsgebundene Lebensversicherung mit den üblichen Kosten aller Lebensversicherungen belastet. Die beiden größten Kostenblöcke sind die Provision für den Vermittler und die Verwaltungskosten.
Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Vermittler der Versicherung eine Provision, die ist auch Teil der Prämie. Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren Monat für Monat von der Versicherungsprämie abgezogen. Die Höhe dieses Abzugsbetrags ist gesetzlich festgelegt: 2,5 Prozent dürfen es sein. Manchen Vermittler erhalten aber das Doppelte und einige wenige sogar das Dreifache. Woher kommt der Rest denn?
Die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft
Verträge müssen bearbeitet werden, es braucht hochbezahlte Experten für die Kalkulation, die Aktuare, Vermittler müssen umworben werden, die Gesellschaften werben für sich selbst. Und die Differenz zwischen den gesetzlich gestatteten 2,5 Prozent für die Abschlussprovision, die kommt auch aus den Verwaltungskosten. Das alles bezahlen die Versicherten. In jeder Monatsprämie sind Verwaltungskosten enthalten. Im schlimmsten Fall gehen über 10 Prozent für die Verwaltung drauf, und das ist völlig legal.
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten
Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen die Nachteile der Lebensversicherung zu groß sind, informieren Sie sich über Ihre Optionen. Falls Sie möglichst schnell Auszahlungen erhalten wollen, sind der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung möglich.
Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie in der Regel lediglich den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhalten werden. Wägen Sie deshalb gründlich ab, ob Ihnen die schnelle Trennung vom Vertrag wichtig ist oder ob Sie lieber die Chance nutzen wollen, weitere Ansprüche durchzusetzen.
Dies wird durch die Abwicklung der Lebensversicherung möglich. Viele Lebensversicherungen sind für eine Abwicklung geeignet. Ob auch Ihr Vertrag dazu zählt, finden Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Vertragsrechner heraus.