Fondspolice: Garantiert ist nicht immer wirklich garantiert.

Fondspolice: Garantiert ist nicht immer wirklich garantiert.

Fondspolicen werben mit aktuellen und garantierten Rentenfaktoren. Was ist ein Rentenfaktor überhaupt und ist garantiert wirklich garantiert?

Wer eine Fondspolice für eine Privatrente abschließt, der möchte natürlich wissen, was er im Alter davon hat. Die Versicherungsgesellschaften machen dazu verschiedene Angaben. Der wichtigste Begriff in diesem Zusammenhang ist der Rentenfaktor. Was sagt er aus?

Vereinfacht gesagt bedeutet beispielsweise ein Rentenfaktor von 30, dass der Versicherte für 10.000 Euro, die er über die Laufzeit angespart hat, im Monat 30 Euro erhält, dementsprechend für 100.000 Euro 300 Euro monatlich und für 1 Million 3.000 Euro. Der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültige Rentenfaktor wird „aktueller Rentenfaktor“ genannt und gilt dann grundsätzlich für die gesamte Zeit der Rentenzahlungen.

Werben mit theoretischen Werten

Wie das Magazin Fondsprofessionell in der Ausgabe 02/2022 schrieb, erlauben sich die Versicherungsgesellschaften aber unerfreuliche Freiheiten: „Einige Versicherer geben einen aktuellen Faktor auch bei Vertragsbeginn an. Allerdings ist das ein theoretischer Wert, denn er kann sich bis zur Auszahlungsphase ändern. Der garantierte Rentenfaktor ist dagegen derjenige, den die Gesellschaften bei Vertragsabschluss zusagen.“

Wer also bei Vertragsabschluss vor 10 oder 20 Jahren sich vom damals hohen aktuellen Wert hat blenden lassen, der kann jetzt eine böse Überraschung erleben. Denn die Rentenfaktoren sind seit Jahren im Sinkflug. Noch vor drei Jahren zahlten einige Gesellschaften auf der Basis von über 30 aus, im Jahr 2022 lagen alle Werte, die das Magazin Fondsprofessionell beispielhaft aufführte, unter 27; der niedrigste Wert lag hauchdünn über 24!

Rentenfaktor sinkt um 10 Prozent, die Rente auch!

Um im oben gewählten Beispiel zu bleiben: Für 1 Million Kapital hätte ein Versicherter mit Rentenbeginn im Jahr 2021 pro Monat knapp 3.000 Euro erhalten, ein anderer mit Rentenbeginn im Jahr 2022 noch maximal 2.700 Euro. Bei einer Preissteigerung von fast 10 Prozent wäre die Rente des zweiten um rund 10 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor, und das lebenslänglich. So stellt man sich den Lebensabend sicher nicht vor!

Garantiert ist nicht garantiert!

Wer nun glaubt, er habe bei Vertragsabschluss richtig hingeguckt, das Kleingedruckte gelesen und sich nicht auf den theoretischen aktuellen Rentenfaktor, sondern auf den „garantierten Rentenfaktor“ verlassen, der kann auch noch unliebsame Überraschungen erleben. Denn es gibt, oh Wunder, zwei verschiedene Arten von „garantiert“: Normal „garantiert“ und „hart garantiert“. Als Leser dieses Blogs ahnen Sie es schon. Es gibt ein Gesetz, in dem steht, dass eine Garantie geändert werden kann. Sie steht in Paragraph 163 des Versicherungsvertragsgesetzes. Wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Fälligkeit bestimmte Dinge ändern, die Menschen beispielsweise gesünder leben und länger leben, dann kann ein „Treuhänder“ die „Garantie“ neu berechnen. Und das geschieht auch. Zurzeit macht ein Prozess gegen die Zurich-Versicherung Schlagzeilen, in dem zumindest die erste Instanz meinte, entsprechende Klauseln der Zurich seien nicht fair. Die ist aber natürlich in die nächste Instanz gegangen.

Sicher ist nur die „harte Garantie“.

Nur wenn die Versicherungsgesellschaft wirklich einen „hart garantierten Rentenfaktor“ zugesichert hat, kann man sich auf diesen verlassen. „Einen solchen bieten aber nur sehr wenige Gesellschaften,“ schreibt Fondsprofessionell.

Wir raten: Wenn Sie einen solchen Vertrag haben, dann schauen Sie nochmal ganz genau in die Vertragsbedingungen. Und wenn Sie ein mulmiges Gefühl bekommen, dann überlegen Sie, ob es nicht besser wäre, den Vertrag professionell rückabwickeln zu lassen. Das können sie schnell und kostenlos hier prüfen:

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Jürgen Braatz

Autor und Fachjournalist

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