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Vereinfacht gesagt bedeutet beispielsweise ein Rentenfaktor von 30, dass der Versicherte fĂŒr 10.000 Euro, die er ĂŒber die Laufzeit angespart hat, im Monat 30 Euro erhĂ€lt, dementsprechend fĂŒr 100.000 Euro 300 Euro monatlich und fĂŒr 1 Million 3.000 Euro. Der zum Zeitpunkt der FĂ€lligkeit gĂŒltige Rentenfaktor wird âaktueller Rentenfaktorâ genannt und gilt dann grundsĂ€tzlich fĂŒr die gesamte Zeit der Rentenzahlungen.
Werben mit theoretischen Werten
Wie das Magazin Fondsprofessionell in der Ausgabe 02/2022 schrieb, erlauben sich die Versicherungsgesellschaften aber unerfreuliche Freiheiten: âEinige Versicherer geben einen aktuellen Faktor auch bei Vertragsbeginn an. Allerdings ist das ein theoretischer Wert, denn er kann sich bis zur Auszahlungsphase Ă€ndern. Der garantierte Rentenfaktor ist dagegen derjenige, den die Gesellschaften bei Vertragsabschluss zusagen.â
Wer also bei Vertragsabschluss vor 10 oder 20 Jahren sich vom damals hohen aktuellen Wert hat blenden lassen, der kann jetzt eine böse Ăberraschung erleben. Denn die Rentenfaktoren sind seit Jahren im Sinkflug. Noch vor drei Jahren zahlten einige Gesellschaften auf der Basis von ĂŒber 30 aus, im Jahr 2022 lagen alle Werte, die das Magazin Fondsprofessionell beispielhaft auffĂŒhrte, unter 27; der niedrigste Wert lag hauchdĂŒnn ĂŒber 24!
Rentenfaktor sinkt um 10 Prozent, die Rente auch!
Um im oben gewĂ€hlten Beispiel zu bleiben: FĂŒr 1 Million Kapital hĂ€tte ein Versicherter mit Rentenbeginn im Jahr 2021 pro Monat knapp 3.000 Euro erhalten, ein anderer mit Rentenbeginn im Jahr 2022 noch maximal 2.700 Euro. Bei einer Preissteigerung von fast 10 Prozent wĂ€re die Rente des zweiten um rund 10 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor, und das lebenslĂ€nglich. So stellt man sich den Lebensabend sicher nicht vor!
Garantiert ist nicht garantiert!
Wer nun glaubt, er habe bei Vertragsabschluss richtig hingeguckt, das Kleingedruckte gelesen und sich nicht auf den theoretischen aktuellen Rentenfaktor, sondern auf den âgarantierten Rentenfaktorâ verlassen, der kann auch noch unliebsame Ăberraschungen erleben. Denn es gibt, oh Wunder, zwei verschiedene Arten von âgarantiertâ: Normal âgarantiertâ und âhart garantiertâ. Als Leser dieses Blogs ahnen Sie es schon. Es gibt ein Gesetz, in dem steht, dass eine Garantie geĂ€ndert werden kann. Sie steht in Paragraph 163 des Versicherungsvertragsgesetzes. Wenn sich zwischen Vertragsabschluss und FĂ€lligkeit bestimmte Dinge Ă€ndern, die Menschen beispielsweise gesĂŒnder leben und lĂ€nger leben, dann kann ein âTreuhĂ€nderâ die âGarantieâ neu berechnen. Und das geschieht auch. Zurzeit macht ein Prozess gegen die Zurich-Versicherung Schlagzeilen, in dem zumindest die erste Instanz meinte, entsprechende Klauseln der Zurich seien nicht fair. Die ist aber natĂŒrlich in die nĂ€chste Instanz gegangen.
Sicher ist nur die âharte Garantieâ.
Nur wenn die Versicherungsgesellschaft wirklich einen âhart garantierten Rentenfaktorâ zugesichert hat, kann man sich auf diesen verlassen. âEinen solchen bieten aber nur sehr wenige Gesellschaften,â schreibt Fondsprofessionell.
Wir raten: Wenn Sie einen solchen Vertrag haben, dann schauen Sie nochmal ganz genau in die Vertragsbedingungen. Und wenn Sie ein mulmiges GefĂŒhl bekommen, dann ĂŒberlegen Sie, ob es nicht besser wĂ€re, den Vertrag professionell abwickeln zu lassen. Das können sie schnell und kostenlos hier prĂŒfen:
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