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Was sind Kickbacks überhaupt?
Wörtlich heißt das „zurückschieben“ oder zurücktreten. Die Fondsgesellschaft gibt etwas von dem Geld, dass sie verdient, an den Vermittler zurück oder genauer gesagt weiter. Das ist so ähnlich wie bei der Provision, die der Vermittler des Versicherungsvertrags von der Versicherungsgesellschaft bekommt.
Die schlägt ihren Kunden einen begrenzte Auswahl von Investmentfondsgesellschaften vor, in die der Versicherte den Sparbeitrag seiner Fondpolice investieren kann. Manchmal erledigt die Versicherungsgesellschaft das alleine, manchmal entscheidet das der Kunde. Allein dafür, dass die Versicherungsgesellschaft ihren Kunden die Investmentfondsgesellschaft vorschlägt, erhält sie von dieser eine Provision für alle Umsätze, die Kickback genannt wird.
Was geschieht normalerweise mit den Kickbacks?
Der normale Ablauf ist, dass alle solche Provisionen bei der Versicherungsgesellschaft in einen bestimmten Topf wandern mit der Bezeichnung „Übriges Kostenergebnis“. Da werden bestimmte Kosten der Versicherungsgesellschaft eingebucht und auch die Einnahmen aus den Provisionen. Im schlechtesten Fall senken die Provisionen nur die Kosten (die der Versicherte zahlt), im besten Fall ergibt sich hier ein Überschuss.
Und der wird dann Halbe-Halbe mit den Versicherten geteilt. Das ist fair und vernünftig: Die Versicherungsgesellschaft hat einen Anreiz, sparsam zu wirtschaften, und wird dafür mit der Hälfte der Überschüsse belohnt.
Ein Fünftel der Verträge ist krass unfair!
Wie die Bafin durch eine Umfrage herausgefunden hat, geht in einem von fünf Verträgen die Provision nicht an die Versicherungsgesellschaft, sondern direkt an den Vermittler der Fondspolice.
Das heißt, die Provisionen der Investmentfonds können die Kosten der Versicherungsgesellschaft gar nicht senken, sondern sie erhöhen nur die Einnahmen des Versicherungsvermittlers. Der Versicherte guckt in diesem Fall in die Röhre. Und es kommt noch schlimmer:
Die Bafin befürchtet Falschberatung
Wenn ein Versicherungsermittler eine solche Fondspolice vermittelt hat, dann weiß nur er, welche Fondsgesellschaft ihm welche Provision bezahlt. Noch nicht einmal die Versicherungsgesellschaft weiß das. Und nun liegt der Verdacht nahe, dass der Versicherungsvermittler zusätzlich zu der Provision für die Vermittlung der Fondspolice noch weitere Provisionen für die Empfehlung bestimmter Fondsgesellschaften in die eigene Tasche lenken möchte. Und dann fürchtet die Bafin, wird er den Versicherten so beraten, dass seine Einnahmen so hoch wie möglich sind und nicht die des Versicherten.
Wird sich was ändern? Wir wissen es nicht.
Die Bafin hat jetzt erstmal Alarm geschlagen und gesagt, dass ihr das überhaupt nicht gefällt. Das ist schon mal gut, hilft aber dem einzelnen Versicherten nicht. Wir meinen: Wer so einen unfairen Vertrag hat, der sollte grundsätzlich prüfen, ob er den weiter behalten will. Und wenn man hier auf der Website nur einige wenige Daten eingibt, dann kann man schnell erfahren, ob sich die Rückabwicklung des Vertrages mit Vertragshilfe24 lohnt.
Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten
Wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass Ihnen die Nachteile der Lebensversicherung zu groß sind, informieren Sie sich über Ihre Optionen. Falls Sie möglichst schnell Auszahlungen erhalten wollen, sind der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung möglich.
Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie in der Regel lediglich den aktuellen Rückkaufswert der Versicherung erhalten werden. Wägen Sie deshalb gründlich ab, ob Ihnen die schnelle Trennung vom Vertrag wichtig ist oder ob Sie lieber die Chance nutzen wollen, weitere Ansprüche durchzusetzen.
Dies wird durch die Abwicklung der Lebensversicherung möglich. Viele Lebensversicherungen sind für eine Abwicklung geeignet. Ob auch Ihr Vertrag dazu zählt, finden Sie in wenigen Minuten mit unserem kostenlosen Vertragsrechner heraus.