Die Lebensversicherungsgesellschaften legen das Geld ihrer Versicherten sehr gut an, hieß es immer. Deshalb glauben immer noch viele Versicherte, die Gesellschaft wĂŒrde von diesen ErtrĂ€gen leben. Nach dem Motto: Einen Teil gebe ich den Versicherten, einen nehme ich. Aber die Gesellschaften gehen lieber auf Nummer sicher und nehmen sich das Geld gleich von den VersicherungsprĂ€mien.

Wenn man einen Vertrag ĂŒber eine Kapitallebensversicherung abschließt und an die Versicherungsgesellschaft schickt, dann mĂŒssen sich Menschen in der Zentrale darum kĂŒmmern. Und auch in den Folgejahren erhĂ€lt man Post und hat vielleicht einmal eine Frage. Das muss natĂŒrlich bezahlt werden. Fragt sich nur, von wem. Die Versicherungsgesellschaften gehen auf Nummer sicher und ziehen ihre Kosten gleich von den PrĂ€mien ab. Wie hoch ihre Kosten sind, legen sie selbst fest. Sehr gĂŒnstige Versicherungen begnĂŒgen sich mit zwei Prozent der VersicherungsprĂ€mien, es gibt aber auch einige, die zehn Prozent nehmen. Und das ist völlig legal, die Gesetze erlauben das.

Wenn also ein Versicherter im Monat 100 Euro in eine Kapitallebensversicherung einzahlt, dann nimmt die Gesellschaft sich davon 24 Euro pro Jahr in den besseren FĂ€llen, im schlechtesten Fall 120 Euro, das heißt, ein Zehntel ist erstmal weg und mindert den Teil der VersicherungsprĂ€mie, der tatsĂ€chlich verzinst wird.
Ob die Versicherungsgesellschaft nur 2 Prozent oder 10 nimmt, kann sie selbst frei entscheiden, das regelt kein Gesetz. Wichtig ist nur, dass sie es in irgendein Informationsblatt geschrieben hat, das der Kunde erhÀlt und mit der Unterschrift unter den Vertrag anerkennt.

StĂŒckkosten sind manchmal Teil der Verwaltungskosten, manchmal alle Verwaltungskosten und manchmal kommen sie noch obendrauf.

Statt eines Prozentsatzes von der Versicherungssumme oder der PrĂ€mie kann eine Versicherung auch sogenannte StĂŒckkosten in Rechnung stellen. Das ist dann ein fester Betrag in unterschiedlicher Höhe. GĂŒnstige Versicherungen nehmen beispielsweise 15 Euro im Jahr, bei manchen waren es auch 12 Euro im Monat.

Das klingt wenig, benachteiligt aber Versicherte, die nur kleine MonatsprĂ€mien zahlen. Denn wenn die MonatsprĂ€mie beispielsweise nur 60 Euro betrĂ€gt, dann sind 12 Euro StĂŒckkosten schon 20 Prozent.

Sie wollen den BegĂŒnstigten im Sterbefall Ă€ndern? Das kostet natĂŒrlich extra.

Bei Scheidungen wird meistens der BegĂŒnstigte aus einer Lebensversicherung geĂ€ndert. Klar, man will nicht mehr, dass der geschiedene Partner das Geld bekommt, sondern vielleicht ein Kind bzw. mehrere Kinder. Man möchte meinen, das könnte jetzt aber wirklich in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten sein, aber die Versicherungen tun da sehr gerecht und argumentieren: Das soll der bezahlen, der die Änderung wĂŒnscht, nicht die anderen Versicherten fĂŒr ihn mit. Tja.