In vielen Unternehmen in Deutschland lauert eine bislang unterschätzte Gefahr: Pensionsansprüche wurden mit einer Rückdeckungsversicherung abgesichert. Das kann nicht mehr nur für die Unternehmen selbst zum finanziellen Risiko werden, sondern auch für Entscheider und Berater.
Warum Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen wurden.
Im Bemühen um Spitzenpersonal müssen Unternehmen kreativ werden, wenn sie anderen Arbeitgebern voraus sein wollen. Nur wer die besten Konditionen bietet, hat eine Chance auf das beste Personal und eröffnet sich damit eine positive Zukunft für das Unternehmen.
Für viele Entscheider ist dabei nicht nur das aktuelle Einkommen relevant, sondern auch, dass sie im Alter keine Abstriche beim gewohnten Lebensstandard machen müssen.
Viele Unternehmen lockten daher in den letzten Jahrzehnten mit hohen Pensionsansprüchen. Damit diese die liquiden Mittel im Unternehmen nicht unnötig binden, setzte man auf Rückdeckungsversicherungen. Mit den Auszahlungen aus diesen Versicherungen sollen die Pensionsansprüche bedient werden.
Darum können Rückdeckungsversicherungen zur Gefahr werden.
In vielen Fällen entschied man sich für eine Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung. Das Prinzip ist das gleiche wie bei Privatkunden: Es werden regelmäßig monatliche Beiträge gezahlt und die Versicherung stellt ein geringes Risiko sowie stabile Renditen in Aussicht.
Das große Problem: Viele Manager und Berater müssen jetzt erkennen, dass mit einer viel zu hohen Auszahlungssumme kalkuliert wurde. Die tatsächlichen Auszahlungen liegen regelmäßig weit unter den Erwartungen.
Es entsteht also eine Unterdeckung und das Unternehmen muss zusehen, dass es die drohende Finanzierungslücke effektiv schließt. Denn die Ansprüche auf die Pensionen bestehen selbstverständlich weiterhin.
Rückabwicklung der Lebensversicherung die beste Lösung.
Für Entscheider und Berater besonders wichtig: Nicht nur das Unternehmen kann in eine existenzielle Gefahr geraten, sie selbst sind persönlich haftbar, falls sie nicht angemessen reagieren.
Das StaRUG sieht vor, dass diese Personengruppen Risiken erkennen und möglichst schnell und effektiv beheben müssen. Kommt man diesen Anforderungen nicht nach, kann man im schlimmsten Fall persönlich haftbar gemacht werden.
Die beste Lösung ist in diesem Fall die Rückabwicklung der Rückdeckungsversicherung. Nur so sichern Sie sich ein Maximum der Ansprüche und können die schlimmsten Auswirkungen abwenden.
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