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Der deutschen Bevölkerung wird seit Jahren gepredigt, sie solle sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern, weil die staatliche Rente immer weniger wert sein wird. Und manche Berufsgruppen müssen unbedingt selbst vorsorgen, weil sie nicht in die staatliche Rentenkasse einzahlen. Das gilt zum Beispiel für fast alle Selbstständigen, es sei denn, es gibt berufsständische Versorgungswerke.
Eine private Rentenversicherung ist eine Variante der Kapitallebensversicherung und hat ähnlich viele versteckte Kosten wie diese. Man legt bei Vertragsabschluss das Datum fest, ab dem die Versicherungsgesellschaft eine monatliche Rente ausgezahlt, zum Beispiel den 65. Geburtstag. In der Normalversion zahlt die Versicherung nur an die versicherte Person.
Stirbt diese vorher, behält die Versicherung das bisher gezahlte Geld. Stirbt der bzw. die Versicherte irgendwann nach Beginn der Rentenzahlung, stellt sie die Rentenzahlung ein. Es ist also klar, dass Versicherte nur dann gut dastehen, wenn sie so alt werden, dass sie mindestens zwei, besser drei Jahrzehnte die Privatrente erhalten.
Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung enthält die Rentenversicherung im Normalfall keine Absicherung der Hinterbliebenen wie Gatte/Gattin oder Kinder, also keine Risikolebensversicherung. Diese Kosten sind in der Normalversion der Rentenversicherung daher nicht enthalten. Fast alle Rentenversicherer bieten das aber als Option an. Wie wir in einem anderen Blogbeitrag erläutert haben, raten wir wegen der hohen Abschlusskosten davon ab, diese Kombination zu wählen, sondern raten dazu, bei Bedarf eine eigenständige Risikolebensversicherung abzuschließen.
Alle anderen Kosten einer Kapitallebensversicherung fallen aber auch bei einer Rentenversicherung an:
Die Abschlusskosten für die Provision, die die Vermittler erhalten, die in den ersten Jahren den Sparanteil kräftig schmälern. Weitere Abschlusskosten, wenn eine dynamische Erhöhung der Beiträge und der Vertragssummen vereinbart und durchgeführt wird.
Die Verwaltungskosten, die über die gesamte Laufzeit abgezogen werden.
Weitere Kosten wie Stückkosten, Ratenzuschläge und Kosten für von dem oder der Versicherten gewünschten Vertragsänderungen.
Unser Rat:
Im Normalfall sollten Sie keine Rentenversicherung abschließen, sondern anders vorsorgen. Wenn Sie schon eine Rentenversicherung haben, dann kommt es auf die Dauer des Vertrages an, was eine sinnvolle Lösung ist. Prüfen Sie, ob Sie ihn beitragsfrei stellen sollten. Viele weitere wertvolle Informationen stellt der Bund der Versicherten hier [Hier klicken] zur Verfügung.
Was für die Kapitallebensversicherung gilt, gilt auch für die Rentenversicherung.
Wenn die Versicherungsgesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, weil sie schlecht gewirtschaftet hat, dann übernimmt nach § 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Ruder und kann die Auszahlungen an die Empfänger der Privatrenten kürzen und sogar zeitweise stoppen.
Wenn Sie allerdings noch keine Altersrente beziehen, sondern noch einzahlen, dann müssen Sie ihre Beiträge ungeschmälert an die Pleitegesellschaft weiterzahlen.