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Und der Mindestrechnungszins von damals über 4 Prozent ist schrittweise gesenkt worden. Heute beträgt der nur noch mickrige 0,25 Prozent, Und natürlich wird damit nur der sogenannte Sparanteil der Beiträge verzinst, denn wie immer gehen bis zu 30 Prozent der Beiträge für verschiedene Kosten drauf. Auch die Lebenserwartung der Senioren ist in den letzten 30 Jahren gestiegen. Folge: Die Summe, die vor 30 Jahren nach der Kalkulation der Lebensversicherung ausgereicht hätte, eine lebenslange Rente zu zahlen, reicht nicht mehr.
Lösung 1: Versuchs mal mit Gemütlichkeit
Als sich vor rund 20 Jahren abzeichnete, dass das Modell der rückgedeckten Pensionszusagen bei Ablauf wohl deutlich weniger Erträge erbringen würde als erhofft, während gleichzeitig der ursprünglich errechnete Bedarf durch die höhere Lebenserwartung sowieso nicht gereicht hätte, da kamen viele Berater auf folgende Idee: Wir erkennen eine Finanzierungslücke zu dem Zeitpunkt, an dem der leitende Mitarbeiter in Pension geht. Die füllen wir im Lauf der Zeit Jahr für Jahr kontinuierlich auf und wenn er dann in Pension geht, ist alles wieder gut.
Das war aber schon damals riskant. Denn was wäre gewesen, wenn der leitende Angestellte früher aus dem Unternehmen ausgeschieden wäre? Was wäre gewesen, wenn die Pensionszusage auch über seinen Tod als Witwenrente vereinbart worden wäre. Dann wäre keine Zeit mehr gewesen, sondern die Gesellschaft hätte gleich nachschießen müssen. Das kann sie aber nicht immer, schließlich hat ein Unternehmen nicht nur gute Jahre, sondern auch schlechte.
Geschäftsführer und Vorstände haben keine Zeit mehr
Mit der Gemütlichkeit ist es aber schon lange vorbei. Denn das Unternehmen muss die bisher schon entstandene Lücke ohne Zeitverzug auffüllen. Das folgt aus verschiedenen Gerichtsentscheidungen und vor allem aus einem Gesetz, dass schon im Januar 2021 in Kraft trat, dem StaRUG. Dieses Gesetz verpflichtet GmbH-Geschäftsführer, Risiken zu erkennen, die die Bilanz gefährden und sie sofort zu begrenzen. Auf Deutsch heißt das: Wenn es ein finanzielles Loch für die Pensionszusage gibt, dann muss das sofort gestopft werden.
Fragen Sie Ihren Chef! Es geht um Ihre Zukunft!
Wenn Sie Führungskraft mit einer Pensionszusage sind, dann verlassen Sie sich nicht auf Ihren Chef. Es geht um Ihr Geld, es geht um Ihren Wohlstand im Alter. Fragen Sie ihn, wie Ihre Pensionszusage gedeckt ist und ob es schon ein absehbares Loch gibt. Wenn ja, dann lassen Sie sich nicht vertrösten. Ein GmbH-Geschäftsführer, der sich nicht um das Problem kümmert, riskiert sein eigenes Vermögen, denn er kann persönlich haftbar gemacht werden. Viele Chefs wissen das gar nicht, das ist nicht unbedingt deren Fehler, sondern ein Versäumnis von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Denn auch viele Berater wissen vom StaRUG nichts.
Es gibt natürlich eine Reihe von Möglichkeiten, die Lücke zu schließen. Vielleicht hat das Unternehmen Rücklagen, die es für Ihre Pension verwenden kann. Doch das ist in der jahrelangen Dauerkrise von Corona, Ukrainekrieg und Inflation eher selten. Machen Sie deshalb Ihren Geschäftsführer oder AG-Vorstand auf die Möglichkeit der professionellen Abwicklung aufmerksam, wie Vertragshilfe24 sie anbietet.