Die WWK rĂŒhmt sich in einem Fachbeitrag fĂŒr ihre korrekte Berechnung der Renten. Grund genug fĂŒr uns, mal genauer hinzuschauen. Was macht denn die WWK gut und was machen die anderen schlecht?

Liebe Leser bleiben Sie stark. Denn wir mĂŒssen zum Einstieg einen ganzen Absatz aus dem Beitrag des Vertriebsvorstandes der WWK in einer Fachzeitschrift zitieren. Aber keine Bange: Danach erklĂ€ren wir genau, was drinsteht.

„Die WWK gehört daher seit vielen Jahren zu den wenigen Anbietern am deutschen Markt, die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben garantieren. Und auch die Höhe des Rentenfaktors ist entscheidend, legt er doch fest, welche Summe der RentenempfĂ€nger pro 10.000 Euro angespartem Kapital lebenslang monatlich erhĂ€lt. Ein Faktor von 30 bedeutet also beispielsweise bei einer Ausgangssumme von 200.000 Euro, dass die Monatsrente 600 Euro betrĂ€gt. Ist der garantierte Rentenfaktor niedriger oder „schwammiger“, wird eine höhere Ablaufsumme benötigt und die tatsĂ€chliche Rentenhöhe bleibt vage bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts.“

Die WWK teilt uns also im ersten Satz mit, dass es nur wenige Anbieter von Rentenversicherungen gibt, „die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben garantieren.“ Man fragt sich als Laie: Ja wie soll man denn sonst kalkulieren? Offensichtlich gibt es also Versicherungsgesellschaften, die nicht auf Basis der aktuellen Sterbetafeln kalkulieren, sondern mit veralteten oder fiktiven Sterbetafeln.

Sterbetafel, was ist das eigentlich?

Das statistische Bundesamt veröffentlicht regelmĂ€ĂŸig Tabellen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung fĂŒr Frauen und MĂ€nner verschiedenen Alters. Von der Geburt bis zum Alter von 100 Jahren kann man ablesen, welche durchschnittliche Lebenserwartung die Personen haben. Das ist natĂŒrlich fĂŒr eine Rentenversicherung sehr wichtig. Nach den Daten der 2020 veröffentlichten Sterbetafel haben beispielsweise 65 Jahre alte MĂ€nner eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren 18 Jahren und Frauen von 21 Jahren.

Auf Basis dieser Sterbetafel veröffentlicht das Bundesfinanzministerium regelmĂ€ĂŸig Tabellen, mit denen man den Kapitalwert verschiedener Leistungen berechnen kann. Das letzte veröffentlichte Schreiben vom 28. Oktober 2020 kalkuliert mit einem Rechnungszins von 5,5 %. Mit Hilfe dieser Tabelle können beispielsweise Gerichte lebenslange Leistungen wie Wohnrechte bewerten. Wahrscheinlich kalkuliert aber die WWK nicht damit, sondern mit dem sogenannten Höchstrechnungszins der Versicherungswirtschaft, der aktuell 0,9 Prozent betrĂ€gt. (Den erklĂ€ren wir an anderer Stelle.)

Halten wir fest: Die WWK rĂŒhmt sich, den aktuellen Rechnungszins anzuwenden, andere Versicherungsgesellschaften tun das offensichtlich nicht. Die WWK rĂŒhmt sich weiter, „den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben [zu] garantieren“, andere Versicherungsgesellschaften tun das offensichtlich nicht.

Rentenfaktor, was ist das eigentlich?

Der GDV, der Verband der Versicherungsunternehmen, erklĂ€rt das so: „Mit dem Rentenfaktor wird das gebildete Kapital der Versicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet.

Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 € ist. Beispielsweise ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 30 und einem gebildeten Kapital von 40.000 € eine monatliche, lebenslange Rente von 120 €.“

Die WWK rechnet uns ebenfalls vor: „Ein Faktor von 30 bedeutet also beispielsweise bei einer Ausgangssumme von 200.000 Euro, dass die Monatsrente 600 Euro betrĂ€gt.“ Der folgende Satz lĂ€sst nur einen Schluss zu: „Ist der garantierte Rentenfaktor niedriger oder „schwammiger“, wird eine höhere Ablaufsumme benötigt und die tatsĂ€chliche Rentenhöhe bleibt vage bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts.“ Wettbewerber der WWK kalkulieren mit niedrigeren Rentenfaktoren oder geben diesen ĂŒberhaupt nicht an.

Und das ist offensichtlich völlig legal. So schreibt es auch der GDV: „Bei einer klassischen Rentenversicherung, die bereits bei Vertragsabschluss eine Rente garantiert, steht der Rentenfaktor fĂŒr das garantierte Kapital von Anfang an implizit fest. FĂŒr Rentenzahlungen aus nicht garantierten ÜberschĂŒssen wird der Rentenfaktor hĂ€ufig erst zu Rentenbeginn bestimmt.“ „Implizit“ heißt: Die Versicherung weiß es, möglicherweise kann ein Fachmann das auch nachrechnen, aber der Versicherte erfĂ€hrt es nicht unbedingt.

Was heißt das jetzt fĂŒr Sie, wenn Sie eine Rentenversicherung abgeschlossen haben? ZunĂ€chst einmal, dass mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht sicher ist, welche Auszahlungen Sie garantiert erhalten. Und noch schlechter fĂŒr Sie: Die Auszahlungen werden wohl wesentlich geringer ausfallen, als Sie es heute erwarten. Finanzielle Absicherung im Alter sieht anders aus.

Ziehen Sie deshalb jetzt die Reißleine und retten Sie Ihr Geld. Möglich macht das eine professionelle RĂŒckabwicklung Ihres Vertrages, durch die Sie die maximal mögliche Summe ausgezahlt bekommen.