Rentenversicherung: Die WWK kritisiert die Kalkulation der Wettbewerber.

Die WWK rühmt sich in einem Fachbeitrag für ihre korrekte Berechnung der Renten. Grund genug für uns, mal genauer hinzuschauen. Was macht denn die WWK gut und was machen die anderen schlecht? Liebe Leser bleiben Sie stark. Denn wir müssen zum Einstieg einen ganzen Absatz aus dem Beitrag des Vertriebsvorstandes der WWK in einer Fachzeitschrift zitieren. Aber keine Bange: Danach erklären wir genau, was drinsteht.

Rentenversicherung: Die WWK kritisiert die Kalkulation der Wettbewerber.

Die WWK rühmt sich in einem Fachbeitrag für ihre korrekte Berechnung der Renten. Grund genug für uns, mal genauer hinzuschauen. Was macht denn die WWK gut und was machen die anderen schlecht? Liebe Leser bleiben Sie stark. Denn wir müssen zum Einstieg einen ganzen Absatz aus dem Beitrag des Vertriebsvorstandes der WWK in einer Fachzeitschrift zitieren. Aber keine Bange: Danach erklären wir genau, was drinsteht.

„Die WWK gehört daher seit vielen Jahren zu den wenigen Anbietern am deutschen Markt, die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben garantieren. Und auch die Höhe des Rentenfaktors ist entscheidend, legt er doch fest, welche Summe der Rentenempfänger pro 10.000 Euro angespartem Kapital lebenslang monatlich erhält. Ein Faktor von 30 bedeutet also beispielsweise bei einer Ausgangssumme von 200.000 Euro, dass die Monatsrente 600 Euro beträgt. Ist der garantierte Rentenfaktor niedriger oder „schwammiger“, wird eine höhere Ablaufsumme benötigt und die tatsächliche Rentenhöhe bleibt vage bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts.“

Die WWK teilt uns also im ersten Satz mit, dass es nur wenige Anbieter von Rentenversicherungen gibt, „die auf Basis der aktuellen Sterbetafeln und des aktuellen Rechnungszinses den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben garantieren.“ Man fragt sich als Laie: Ja wie soll man denn sonst kalkulieren? Offensichtlich gibt es also Versicherungsgesellschaften, die nicht auf Basis der aktuellen Sterbetafeln kalkulieren, sondern mit veralteten oder fiktiven Sterbetafeln.

Sterbetafel, was ist das eigentlich?

Das statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Tabellen mit der durchschnittlichen Lebenserwartung für Frauen und Männer verschiedenen Alters. Von der Geburt bis zum Alter von 100 Jahren kann man ablesen, welche durchschnittliche Lebenserwartung die Personen haben. Das ist natürlich für eine Rentenversicherung sehr wichtig. Nach den Daten der 2020 veröffentlichten Sterbetafel haben beispielsweise 65 Jahre alte Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung von weiteren 18 Jahren und Frauen von 21 Jahren.

Auf Basis dieser Sterbetafel veröffentlicht das Bundesfinanzministerium regelmäßig Tabellen, mit denen man den Kapitalwert verschiedener Leistungen berechnen kann. Das letzte veröffentlichte Schreiben vom 28. Oktober 2020 kalkuliert mit einem Rechnungszins von 5,5 %. Mit Hilfe dieser Tabelle können beispielsweise Gerichte lebenslange Leistungen wie Wohnrechte bewerten. Wahrscheinlich kalkuliert aber die WWK nicht damit, sondern mit dem sogenannten Höchstrechnungszins der Versicherungswirtschaft, der aktuell 0,9 Prozent beträgt. (Den erklären wir an anderer Stelle.)

Halten wir fest: Die WWK rühmt sich, den aktuellen Rechnungszins anzuwenden, andere Versicherungsgesellschaften tun das offensichtlich nicht. Die WWK rühmt sich weiter, „den Rentenfaktor zu 100% auf das Gesamtguthaben [zu] garantieren“, andere Versicherungsgesellschaften tun das offensichtlich nicht.

Rentenfaktor, was ist das eigentlich?

Der GDV, der Verband der Versicherungsunternehmen, erklärt das so: „Mit dem Rentenfaktor wird das gebildete Kapital der Versicherung bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umgerechnet.

Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte monatliche Rente je 10.000 € ist. Beispielsweise ergibt sich bei einem Rentenfaktor von 30 und einem gebildeten Kapital von 40.000 € eine monatliche, lebenslange Rente von 120 €.“

Die WWK rechnet uns ebenfalls vor: „Ein Faktor von 30 bedeutet also beispielsweise bei einer Ausgangssumme von 200.000 Euro, dass die Monatsrente 600 Euro beträgt.“ Der folgende Satz lässt nur einen Schluss zu: „Ist der garantierte Rentenfaktor niedriger oder „schwammiger“, wird eine höhere Ablaufsumme benötigt und die tatsächliche Rentenhöhe bleibt vage bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts.“ Wettbewerber der WWK kalkulieren mit niedrigeren Rentenfaktoren oder geben diesen überhaupt nicht an.

Und das ist offensichtlich völlig legal. So schreibt es auch der GDV: „Bei einer klassischen Rentenversicherung, die bereits bei Vertragsabschluss eine Rente garantiert, steht der Rentenfaktor für das garantierte Kapital von Anfang an implizit fest. Für Rentenzahlungen aus nicht garantierten Überschüssen wird der Rentenfaktor häufig erst zu Rentenbeginn bestimmt.“ „Implizit“ heißt: Die Versicherung weiß es, möglicherweise kann ein Fachmann das auch nachrechnen, aber der Versicherte erfährt es nicht unbedingt.

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