Warum sich (fast) jeder schnell von seiner Riester-Rente trennen sollte.

Die Riester-Rente ist am Ende. Sie lohnt sich für fast niemand mehr. Wer jetzt nicht richtig handelt, für den kann es ein böses Erwachen geben. Zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Zinsen. Dieses Fazit ziehen die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten und raten vom Neuabschluss der Riester-Rente ab. Und sogar die Vereinigung der Aktuare der Versicherungswirtschaft, also die Vereinigung der Versicherungsmathematiker, raten ab, aber aus einem ganz anderen Grund:

Warum sich (fast) jeder schnell von seiner Riester-Rente trennen sollte.

Die Riester-Rente ist am Ende. Sie lohnt sich für fast niemand mehr. Wer jetzt nicht richtig handelt, für den kann es ein böses Erwachen geben. Zu teuer, zu kompliziert, zu wenig Zinsen. Dieses Fazit ziehen die Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten und raten vom Neuabschluss der Riester-Rente ab. Und sogar die Vereinigung der Aktuare der Versicherungswirtschaft, also die Vereinigung der Versicherungsmathematiker, raten ab, aber aus einem ganz anderen Grund:

Ihnen ist die sogenannte Beitragsgarantie ein Dorn im Auge. Beitragsgarantie heißt, dass der Versicherte bei planmäßigem Ablauf der Versicherung wenigstens so viel ausgezahlt bekommt, wie er an Beiträgen eingezahlt hat.

Der Bundesverband Verbraucherzentralen kann sich nur noch eine einzige sinnvolle Ausnahme vorstellen: Wer wenig verdient und Kinder hat, für den könnte sich die Riesterrente eventuell lohnen, weil man die staatlichen geschenkten Zuschüsse mitnehmen kann. Das war’s dann aber auch, alle anderen sollten die Finger von der Riesterrente lassen.

Bis zu fast zwei Fünftel greifen sich die Versicherungen

Wieso ist die Rendite der Riesterrente denn so niedrig. Nun, auch für die Vermittlung von Riesterrenten zahlen die Versicherungsgesellschaften natürlich Provisionen. Warum auch nicht, es ist ja schließlich nicht ihr Geld, sondern das der Versicherten, denn die Provisionen werden von den Beiträgen abgezwackt. Ganz legal natürlich und so ist es auch mit den Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaften, die diese selbst festlegen können, auch ganz legal. Die Bürgerbewegung Finanzwende hat im Jahr 2020 mal genau nachgerechnet und erschreckend hohe Abzüge errechnet. Den Vogel schoss eine Versicherung ab, die bei einem 30 Jahre lang laufenden Vertrag dreiste 38 Prozent der Beiträge abgreift. Das heißt von 100 Euro, die der oder die Versicherte einzahlt werden nur 62 Euro gespart und können verzinst werden. Der bescheidenste Anbieter gab sich übrigens mit 8 Prozent zufrieden, d.h. bei diesem würden von 100 eingezahlten Euro auch 92 gewinnbringend angelegt.

140 Jahre alt werden? Versicherungen halten das für möglich.

Riesterverträge haben zwei Phasen: die Ansparphase und die Verrentungsphase. Und dazwischen rechnet die Versicherung. Sie verteilt das angesparte Geld auf die kommenden Jahre. Soweit so vernünftig. Das Geld muss ja so lange reichen wie die durchschnittliche Lebensdauer. Für heute 65-jährige Männer beispielsweise beträgt die rund 18 Jahre. Manche sterben früher, manche später. Wer früher stirbt, für den muss die Versicherungsgesellschaft keine Riesterrente mehr auszahlen, das Geld bleibt bei der Versicherung. Dafür leben andere länger, für die muss die Versicherung mehr auszahlen. Da gleicht sich unterm Strich aus.

Fast alle Versicherungsgesellschaften gehen aber – zu ihren Gunsten versteht sich – davon aus, dass alle 65jährigen noch 30 Jahren leben. Ja, manche kalkulieren sogar mit 50 Jahren. Und nach Berechnungen eines Versicherungsmathematikers im Auftrag des Bundes der Versicherten gibt es sogar eine Versicherungsgesellschaft, die mit einem Endalter von 140 Jahren rechnet.

Ob die Versicherungsgesellschaft mit weiteren 30 oder 50 Jahren rechnet, hat gravierende Auswirkungen auf die Höhe der ausgezahlten Beträge: Im zweiten Fall nämlich beträgt die Rente nur halb so viel wie im ersten Fall.

Die Senkung des Rechnungszinses betrifft viele alte Verträge

Ab dem 1. Januar 2022 wird der sogenannte Rechnungshöchstzins aller kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen auf 0,25 Prozent gesenkt. Das erscheint wie ein Problem der Zukunft bzw. für Menschen, die erst ab dann eine Riesterrente abschließen. Aber der Bund der Versicherten warnt: Das betrifft auch viele alte Verträge. Denn in vielen Verträgen haben die Versicherungsgesellschaften im Kleingedruckten eine Klausel stehen, nach der sie bei der Berechnung der Rente die niedrigen Zinsen ansetzen dürfen. Grund: Das zu Rentenbeginn angesparte Kapital wird zwar nach und nach ausgezahlt, aber was noch da ist, wird weiter verzinst. Wer ab dem nächsten Jahr Auszahlungen aus der Riesterrente erwartet könnte also weniger erhalten als ihm bei Vertragsunterzeichnung vorgerechnet wurde.

Ein guter Tipp zum Schluss:

Viele Riesterrenten erlauben es, sich bei Rentenbeginn einen Teil des Geldes überweisen zu lassen. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, man kann dann vielleicht eine schöne Reise unternehmen oder sich ein E-Bike zulegen. Aber Vorsicht vor der Steuerfalle: Das Finanzamt kennt keine Gnade und dann können im Jahr nach Rentenbeginn unvermutet Steuernachzahlungen fällig werden. Also lieber noch warten mit der Auszahlung bis zum Januar des Jahres nachdem man in Rente gegangen ist. Wie immer gilt: Der Steuerberater weiß es genau und oft sind auch Finanzämter kundenfreundlicher als man denkt und klären auf.

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