Wer für sein Eigenheim vor Jahrzehnten eine tilgungsfreie Hypothek aufgenommen hat, die auf einen Schlag mit der Auszahlung aus einer Lebensversicherung getilgt werden sollte, der hat auf Sand gebaut.

Noch vor zehn Jahren haben Unternehmer, Freiberufler und Privatpersonen in vielen Fällen gleichzeitig eine Kapitallebensversicherung und ein tilgungsfreies Darlehen aufgenommen. Damit haben sie beispielsweise ein Eigenheim oder kleinere Immobilienprojekte finanziert. Die hohen Überschussbeteiligungen und Steuervorteile ließen diese Kombination attraktiv erscheinen. Aber hohe Überschussbeteiligungen gehören der Vergangenheit an. Deshalb reicht die Auszahlung aus der Lebensversicherung in vielen Fällen nicht für die Rückzahlung der Hypothek für das Haus. Lebenspläne drohen zu zerbrechen.

Was ist eigentlich die Überschussbeteiligung?

Lebensversicherungsgesellschaften legen den Sparanteil der Prämien in verschiedene Anlagen an, die nach der Planung höhere Erträge erzielen sollen, als für die festen Zinszusagen nötig ist. Diese Überschüsse muss die Gesellschaft mit ihren Kunden teilen.

Der Verband der Versicherungsunternehmen GdV erklärt das so: „Die laufende Überschussbeteiligung wird jedes Jahr vom Versicherer festgelegt („deklariert“) und dem jeweiligen Vertrag im folgenden Geschäftsjahr gutgeschrieben. Durch die Deklaration erwerben die Kunden einen unwiderruflichen Anspruch – das Geld ist ihnen somit Jahr für Jahr sicher. Der Anteil der Versicherungsnehmer am erzielten Überschuss eines Jahres muss aber nicht vollständig ausgeschüttet werden. Der Versicherer kann einen Teil erst einmal zurücklegen und zum Aufbau von Sicherheitspuffern und Ausgleichsmechanismen nutzen. An ihm werden die Kunden zu einem späteren Zeitpunkt beteiligt, in Form des Schlussüberschusses. Dieser wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsvertrag regulär beendet wird.“

Die Schlussüberschussbeteiligung kann ausfallen!

Vor zwanzig Jahren kann eine Rechnung so ausgesehen haben: Die normale Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung beträgt 450.000 Euro. Die Schlussbeteiligung aus den Überschüssen beträgt voraussichtlich 50.000 Euro. Man muss also 20 Jahre lang die Prämien für einen Vertrag mit einer Ablaufleistung von „nur“ 450.000 Euro bezahlen, um ein tilgungsfreies Darlehen von 500.000 Euro auf einen Schlag zurückzahlen zu können.

Lebensversicherungsgesellschaften schreiben wohlweislich schon immer in die Verträge und Vertragsprognosen hinein, dass die Überschüsse bzw. die Überschussbeteiligungen für die Zukunft nicht garantiert werden können. Aber das überliest man ja gerne oder verdrängt den Gedanken. Man will etwas aufbauen, man blickt optimistisch in die Zukunft, was soll schon schiefgehen?

Eigenheim und Altersvorsorge in Gefahr!

Wenn ein Häuslebauer mit 45 Jahren das Modell aus tilgungsfreier Hypothek und endfälliger Tilgung aus der Kapitallebensversicherung gewählt hat, dann kann es sein, dass er ausgerechnet am Ende seines Berufslebens ein Riesenloch stopfen muss. In unserem fiktiven Beispiel müsste er irgendwie 50.000 Euro auftreiben, um das Loch zu stopfen. Kein Problem, denkt sich der bisherige Gutverdiener, dann nehme ich eben eine neue Hypothek auf. Da kann er aber bei seiner Hausbank auflaufen. Hypothekendarlehen an über 65jährige vergeben alle Geldinstitute nur sehr ungern, manche gar nicht. Und: Wird die Rente reichen, um dieses Darlehen zu tilgen und gleichzeitig auskömmlich zu leben?

Auch ohne Überschüsse kann die Kapitalbildende Lebensversicherungen zu wenig bringen.

Auch wer vorsichtiger kalkuliert hat und nur mit der “normalen” Ablaufleistung kalkuliert hat, kann reinfallen. Denn auch die ist oft genug niedriger als bei Abschluss angenommen. es droht die gleiche Finanzierungslücke.