Unser 5-Stufen-Modell für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Unser 5-Stufen-Modell für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Wir können viele Kapitallebensversicherungen rückabwickeln, und holen in 5 Schritten das Maximum für unsere Kunden heraus. Viel mehr als den Rückkaufswert, sogar mehr als der Versicherte eingezahlt hat. Wie geht das?

Fast alle Verträge über Lebensversicherungen, die zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen wurde, waren rechtlich so mangelhaft formuliert, dass man ihre Rückabwicklung fordern kann. Darüber gibt es höchstrichterliche Urteile. Es besteht die Möglichkeit den Vertrag so zustellen, als hätte man den Vertrag nie abgeschlossen.

Schritt 1:

Wenn ein(e) Versicherte(r) uns seine Kapitallebensversicherung zur kostenlosen Prüfung vorlegt, prüfen wir, ob wir ihn mit Aussicht auf Erfolg rückabwickeln können. Wenn wir zu einem positiven Ergebnis kommen, dann erhält der bzw. die Versicherte innerhalb von 20 Tagen 75 Prozent des Rückkaufswerts ausgezahlt. Hier wie auch in den Schritten 3, 4 und 5 behalten wir bzw. unsere Partner 25% der Beträge für unsere bzw. ihre Arbeit ein.

Schritt 2:

Der Kunde verkauft die Kapitallebensversicherung an einen Kooperationspartner von uns, er ist der Aufkäufer. In vielen Fällen erleidet der Kunde dabei einen steuerlichen Verlust (siehe hier [Link zu „Eine Kapitallebensversicherung sollte man in vielen Fällen lieber verkaufen als sie zu kündigen.“]) Dieser Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden und steht dem Verkäufer ungeschmälert zu.

Schritt 3:

Für den außergerichtlichen Prozess zahlt der Kunden bzw. Mandant 100 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt. und beauftragt als ehemaliger Versicherungsnehmer unsere spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Kooperation. Das Ziel ist, von der Versicherungsgesellschaft die Rückzahlung aller bisher geleisteten Beiträge zu erwirken. In aller Regel zahlt die Versicherung diesen Betrag innerhalb von 3 bis 4 Monaten und dann erhält der Versicherte auch davon 75 Prozent ausgezahlt.

Schritt 4:

Parallel dazu erwirkt die Rechtsanwaltskanzlei auch die Zahlung aller Garantiezinsen oder fallweise auch Schadensersatz. In aller Regel zahlt die Versicherung auch diesen Betrag innerhalb von 3 bis 4 Monaten und dann erhält der Versicherte auch davon 75 Prozent ausgezahlt.

Schritt 5:

Die Lebensversicherungsgesellschaft hat mit dem Geld der Versicherten in der Vergangenheit deutlich höhere Überschüsse erwirtschaftet, als die Garantiezinsen. Dieses Geld fordern unsere Anwälte für unsere Kunden ebenfalls. In aller Regel zahlt die Versicherung auch diesen Betrag innerhalb weniger Monate und dann erhält der Versicherte auch davon 75 Prozent ausgezahlt.

Fazit: Wenn ein(e) Versicherte(r) seine Versicherung ohne unsere Unterstützung kündigt, dann erhält er nur den Rückkaufswert. Alle anderen Vorteile kann er nicht wahrnehmen. Einige Kunden haben mit unserer Hilfe mehr als das Doppelten des Rückkaufswertes erhalten.

Das haben Sie nicht gewusst? Das gefällt Ihnen?
Lassen Sie uns Ihren Vertrag überprüfen.

Es sind nur diese 5 Schritte nötig, um für Sie das Maximum herauszuholen. Doch leider halten sich selbst Experten oft nicht an diesen perfekten Fahrplan. Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen und für sich das meiste Geld herausholen wollen, lassen Sie jetzt Ihren Vertrag prüfen und erfahren Sie in wenigen Minuten, mit welcher Auszahlung Sie unter den perfekten Bedingungen, die wir Ihnen bieten, rechnen können.

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Jürgen Braatz

Autor und Fachjournalist

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