Pensionsansprüche werden zur existenziellen Gefahr für Unternehmen.

Pensionsansprüche werden zur existenziellen Gefahr für Unternehmen.

Attraktive Pensionsansprüche sind ein wertvolles Argument, um Spitzenpersonal für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Doch viele Arbeitgeber möchten vermeiden, dass Firmenkapital für die Rückstellungen langfristig gebunden ist.

Verständlich, denn dieses wird im laufenden Geschäft benötigt und eine fehlende Verfügbarkeit bremst das Entwicklungspotenzial des Unternehmens aus.

Pensionsansprüche können durch die Einnahmen aus Versicherungen finanziert werden.

Um diesem Problem zu entgehen und trotzdem Spitzenpersonal zu überzeugen, wurde von vielen Unternehmen ein vermeintlich cleveres Verfahren genutzt.

Die Pensionsansprüche sollten mit den Auszahlungen aus einer Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Das verschaffte einen größeren Spielraum bei den liquiden Mitteln und ermöglichte dennoch eine lukrative Erhöhung der Pensionszusagen.

Das Problem: In vielen Fällen wurde eine Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung gewählt und nun drohen finanzielle Engpässe.

Lebensversicherungen können die Zusagen nicht einhalten…

… und gefährden dadurch Unternehmen und deren Entscheider.

Hohe Kosten und niedrige Zinsen. Lebensversicherungen haben enorme Schwierigkeiten, Renditeversprechen einzuhalten. Für viele Unternehmen kann das nun existenzbedrohend werden.

Denn egal wie sich die Renditen entwickeln, die Ansprüche auf zugesagte Pensionen bleiben selbstverständlich bestehen. Und das Geld wird man aus den Lebensversicherungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erhalten. Also muss doch wieder auf betriebliche Mittel zurückgegriffen werden.

Wer als Entscheider dies nicht erkennt oder keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um eine bilanzielle Unterdeckung auszugleichen, setzt sich einem enormen Risiko aus.

Das reformierte StaRUG verpflichtet Entscheider und Berater in solchen Situationen angemessen zu handeln und möglichst schnell für finanzielle Stabilität zu sorgen. Wer dem nicht nachkommt, kann persönlich haftbar gemacht werden.

Lebensversicherungen sollten rückabgewickelt werden.

Höchste Zeit also zu prüfen, ob im eigenen Unternehmen eine solche Finanzierung vorliegt.

Doch Vorsicht: Wer den Lebensversicherungsvertrag kündigt, kann enorme Verluste erleiden. Wesentlich besser geeignet ist eine Rückabwicklung.

Das sind die Vorteile der Rückabwicklung einer Lebensversicherung:

  1. Es werden, anders als bei der Kündigung, alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchgesetzt.
  2. Es ist möglich, ein Maximum der zustehenden Gelder zu retten.
  3. Entscheider kommen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht nach.
  4. Die Unternehmen erhalten frei verfügbares Kapital, um die Pensionsansprüche bedienen zu können.

Wenn Sie vermuten, dass Sie selbst betroffen sein könnten, erhalten Sie auf unserer Themenseite weitere wertvolle Informationen:

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