Vorsicht bei der Rürup-Rente. Pfändungsfrei ist sie nur, wenn sie nicht viel Rente bringt.

Vorsicht bei der Rürup-Rente. Pfändungsfrei ist sie nur, wenn sie nicht viel Rente bringt.

Viele Versicherte glauben, einer der großen Vorteile der Rürup-Rente sei, dass sie nicht gepfändet werden, wenn die Geschäfte mal nicht laufen. Das stimmt aber leider nur in engen Grenzen.

Wer als Selbständiger fürs Alter vorsorgen will, der denkt oft an eine private Rentenversicherung, die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt. Die Beiträge senken die Steuerlast und sie ist pfändungssicher. Das stimmt aber nur in engen, für viele zu engen Grenzen.

Selbständige können zwar auch freiwillig in die staatliche Rentenkasse einzahlen, aber das tut fast niemand. Zu groß ist das Misstrauen gegen den Staat. Also muss eine private Vorsorge her und da scheint die Rürup-Rente ein guter Weg. Man zahlt monatliche Beträge in eine Rentenversicherung. Diese Beträge kann man in bestimmten Grenzen von der Steuer absetzen, das heißt sie senken die Steuerlast.

Die monatlichen Renten müssen zwar später versteuert werden, aber das gilt für die staatliche Rente auch und in der Regel ist das Einkommen als Rentner geringer als im Erwerbsleben, man hat also wirklich unterm Strich Steuern gespart.

Zusätzlich werden Rürup-Renten nicht gepfändet, denken viele: Wenn es geschäftlich mal nicht läuft, wenn private Schulden sich aufhäufen oder man beim Finanzamt Schulden hat, dann ist das Geld in der Rentenversicherung in Sicherheit. Das wäre ja noch schöner, denkt der Staat. Denn Anwartschaften für eine Rentenversicherung stellen einen Vermögenswert dar und ein solches Vermögen, der sogenannte Altersvorsorge-Freibetrag darf nur ungefähr 50.000 Euro betragen. (Wie hoch er ganz genau ist steht im Sozialgesetzbuch II § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3.)

Doch damit kommt man nicht weit, daraus kann man nur eine lebenslange monatliche Rente von wenigen Hundert Euro erwarten. Wer also kräftig in den Rürup-Vertrag eingezahlt hat, um beispielsweise eine Rente von monatlich 1.000 Euro zu erhalten, dessen Vermögen bei der privaten Rentenversicherung liegt in den letzten fünf Jahren bei pi mal Daumen 150.000 Euro und davon kann ihm jederzeit zwei Drittel weggenommen werden.

Rürup-Rente bietet nur Scheinsicherheit.

Es zeigt sich also: Die Idee, man wäre mit einer Rürup-Rente sicherer vor Pfändungen als mit anderen Vorsorgemaßnahmen, ist ein Hirngespinst. Man kann zwar 50.000 Euro vor den Schuldnern (meistens der Fiskus) retten, aber das bringt nur eine Minirente, und ist für Selbständige sinnlos. Dazu kommt: Natürlich wird die Rürup-Rente in der Ansparphase mit allen Kosten belastet, die Versicherungen nun einmal haben. Am Anfang die Abschlusskosten, sprich die Provision für den Vermittler, dann die laufenden Betriebskosten und viele andere Kosten. Wenn man aber sowieso rein privat und ohne Schutz vor Pfändungen für das Alter vorsorgen muss, warum dann nicht gleich ganz auf die Rürup-Rente verzichten und alles rentabel anlegen, auf eigene Faust oder mit Hilfe eines guten Beraters.

Die Rürup-Rente zeigt ganz klar: Viele Modelle der Altersvorsorge halten nicht, was sie versprechen. Es ist daher klug, seine eigenen Verträge regelmäßig zu prüfen. Werden sie wirklich die Rendite erwirtschaften, die man sich erhofft oder gibt es bessere Alternativen?

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Jürgen Braatz

Autor und Fachjournalist

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