Bei jeder dynamischen Erhöhung einer Kapitallebensversicherung zahlen Sie wieder Provision.

Bei jeder dynamischen Erhöhung einer Kapitallebensversicherung zahlen Sie wieder Provision.

Wenn Sie denken, Ihr Vermittler bekommt eine Provision nur einmal, nämlich nach dem Abschluss, dann haben Sie nicht mit der Gier der Versicherungsgesellschaften gerechnet. Denn bei jeder dynamischen Erhöhung greifen die wieder zu. Zu Lasten des Versicherten und zu Lasten der Rendite.

Viele Käufer einer Kapitallebensversicherung haben einen Vertrag mit dynamischer Erhöhung abgeschlossen. Das scheint auf den ersten Blick vernünftig. Man schließt einen Vertrag ab in der Höhe, wie man bequem die monatlichen Raten zahlen kann und kann später bei gestiegenem Einkommen die Höhe der Vertragssumme anpassen. Damit man das dann in Zukunft auch brav macht, wird mit Zuckerbrot und Peitsche argumentiert. Das Zuckerbrot: Die Gesundheit des Versicherten wird bei den Erhöhungen nicht erneut überprüft. Die Peitsche: Der Versicherte kann zwar den dynamischen Erhöhungen widersprechen, tut er das aber zu oft hintereinander (je nach Vertrag zwei oder dreimal), dann darf er die Versicherungssumme nicht mehr erhöhen. Viele Versicherte geben dem doppelten Druck aus Versuchung (deine Gesundheit wird nicht überprüft!) und Drohung (wenn du nicht mitspielst, dann spielen wir auch nicht mit!) nach und vereinbaren feste jährliche Steigerungsraten.

Jede Erhöhung gilt als neuer Vertrag

Die Versicherung tut nun so, als ob bei jeder Erhöhung der Vertragssumme ein neuer, zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird. Neuer Vertrag, das bedeutet neue Provision. Von dem zusätzlichen Beitrag wird also wieder jahrelang Provision abgezwackt und an den Vermittler bezahlt. Der erhält dadurch noch jahrelang, manchmal sogar noch Jahrzehnte nach dem Abschluss des Vertrages Provisionen aus dem Vertrag. Die natürlich der Versicherte zahlt.

So hoch ist der Abzug für die Provision:

Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren Monat für Monat von der Versicherungsprämie abgezogen. Die Höhe dieses Abzugsbetrags ist gesetzlich festgelegt: 2,5 Prozent dürfen es sein. Nehmen wir an der Vertrag startet mit 100 Euro Monatsprämie und die dynamische Erhöhung beträgt jährlich 10 Prozent.

Im ersten Jahr zieht die Versicherungsgesellschaft also monatlich 2,50 Euro ab, in den ersten fünf Jahren also jeweils 30 Euro. Im nächsten Jahr kommt aus Sicht der Versicherung ein neuer Vertrag mit einer Monatsprämie von 10 Euro dazu, von dem 25 Cent für die Provision entnommen werden. Der Abzug für Provisionen steigt also auf 33 Euro im zweite Jahr. Im dritten Jahr sind es 36,30 Euro, im vierten 39,93 und im fünften Jahr 43,92. Im sechsten Jahr fallen zwar die 30 Euro aus dem ursprünglich geschlossenen Vertrag weg, aber es kommen ja wieder 2,5 Prozent für die aktuelle Erhöhung um 16,10 Euro dazu und das sind neue 4,83 Euro.

Jetzt wissen Sie, warum Versicherungsvermittler so gerne Kapitallebensversicherungen mit dynamischer Beitragserhöhung verkaufen. Der sichert ihnen die Altersversorgung.

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Jürgen Braatz

Autor und Fachjournalist

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