Wer vor 10 oder 15 Jahren eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, dem wurden traumhafte Zinsen versprochen. Ob das aber so kommen wird ist höchst unsicher. Wir zeigen Ihnen die versteckten Kosten der Versicherungen und helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen.

Wer eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung abschließt, der will sein eingezahltes Geld vermehren und hofft auf eine lukrative Verzinsung. Doch im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte haben viele Versicherte die Erfahrung gemacht, dass die Versprechungen der Vergangenheit übertrieben waren. Und Besserung ist nicht in Sicht. Ende Februar 2021 drohte die BaFin finanzschwachen Versicherungsgesellschaften mit dem Verbot des Neugeschäfts. Auch Allianz-Chef Oliver Bäte warnte einen Tag vor Heiligabend 2020 in einem Interview mit dem Handelsblatt, die Lage der Versicherungsbranche verschlimmere sich durch die Nullzinspolitik der EZB. Renditen seien auf Jahre hinaus im Keller. Pleiten von Wettbewerbern der Allianz seien zu befürchten.

„Wir werden noch zehn Jahren Null- oder Negativzinsen haben. Die Sparer werden betrogen, das gilt auch für Lebensverischerungskunden.“ – Oliver Bäte Vorstandschef der Allianz.

Tritt dieser Fall ein, dann sind Sie als Lebensversicherungkunden die meistbetroffenen von diesem Problem.

Die laufenden Kosten bleiben weiterhin konstant, die Rendite jedoch befindet sich im freien Fall.

Hierbei ist die Inflation noch nicht berücksichtigt worden.

Nur der Sparanteil der Versicherungsprämie wird verzinst, das ist manchmal nur die Hälfte der Prämie.

Wesentlich für die Enttäuschung sind die versteckten Kosten der Verträge. Denn wenn überhaupt noch etwas verzinst wird, dann nur der sogenannte Sparanteil der Prämien. Der beträgt in manchen Fällen aber nur rund die Hälfte aller Zahlungen. Denn alle Kapitallebens- und Rentenversicherungen bedienen sich aus den Prämien zuerst mal selbst.

Wird nicht verzinst: Die Provision für den Vermittler

Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Vermittler der Versicherung eine Provision, die zahlt der Versicherte selbst. Zurzeit werden die Abschlusskosten in den ersten fünf Jahren Monat für Monat von der Versicherungsprämie abgezogen.

Wird nicht verzinst: Die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft

In jeder Monatsprämie sind die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft enthalten. Im schlimmsten Fall gehen über 10 Prozent für die Verwaltung drauf, und das ist völlig legal.

Wird nicht verzinst: Die Risikoprämie

Eine Lebens- oder Rentenversicherung sichert in fast allen Fällen das Risiko ab, dass der Versicherte vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit stirbt. Die Versicherung zahlt dann im Todesfall den vereinbarten Vertrag an eine begünstigte Person, meistens den Ehepartner. Dafür zahlt man eine Versicherungsprämie, deren Höhe wesentlich vom Alter bei Abschluss abhängt.

Wird nicht verzinst: Inkassokosten und Stückkosten

Der Versicherte hat sich verpflichtet, regelmäßige Beiträge zu zahlen, die überweist er oder sie werden abgebucht, das kostet Geld und das zahlt der Versicherte, niemand sonst. Fast alle Versicherungsgesellschaften rechnen für jeden Vertrag zusätzlich noch Stückkosten ab. Das sind Pauschalbeträge, meistens in unauffälliger Höhe von 10 bis 20 Euro im Jahr. Bei Verträgen mit höheren Stückkosten und kleinen Monatsprämien können über 20 Prozent von der Prämie abgezogen werden.

Wird nicht verzinst: Kosten der Fondsverwaltung

Bei den, in den letzten Jahren immer beliebteren, sogenannten Fondsgebundenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen werden die Sparraten in verschiedene Investment- und Rentenfonds angelegt. Ja, nach Vertragsgestaltung entscheiden die Versicherungsgesellschaften darüber oder der Versicherte. Alle Aktivitäten bei den Investitionen lassen die Versicherungsgesellschaften sich gesondert bezahlen.

Sinkende Überschussbeteiligung

Vor rund 20 Jahren haben die Lebensversicherungsgesellschaften die Sparraten noch zu hohen Zinsen anlegen können, zum Beispiel in Bundesanleihen. Von dem zusätzlichen Ertrag müssen sie einen festgelegten Teil an die Versicherten auszahlen. Die Zeiten sind längst vorbei und deshalb wird bei vielen Versicherungen am Ende weniger Geld ausgezahlt werden, als die optimistischen Prognosen ausgesagt haben.

Garantiert ist nichts

Garantiert ist eine Auszahlung gar nicht, denn wenn eine Versicherungsgesellschaft pleite geht, dann übernimmt die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Ruder und kann Auszahlungen fälliger Lebensversicherungen drastisch kürzen. Die Versicherungswirtschaft versichert zwar, das werde schon nicht passieren, aber es ist schon passiert. Vor rund 20 Jahren ging die Mannheimer Versicherung pleite. Deshalb hat der Gesetzgeber erst vor wenigen Jahren (2016) diese Regelung ins Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geschrieben.

Schauen Sie heute noch in Ihren Vertrag.

Jeder Versicherte erhält jährlich eine Bescheinigung, über den Stand des erwirtschafteten Kapitals und den Rückkaufswert. Das ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaft bei vorzeitiger Kündigung auszahlt. In vielen Fällen ist das weniger als der Versicherte eingezahlt hat, in anderen gerade mal so viel, wie der Versicherte eingezahlt hat.

Kündigen Sie nicht selbst, lassen Sie sich nicht mit dem Rückkaufswert abspeisen!

Wer seine Lebens- oder Rentenversicherung selbst kündigt, verschenkt fast immer viel Geld. Kunden der Vertragshilfe24 haben in den meisten Fällen ein Vielfaches des Rückkaufswertes erhalten. Vertragshilfe24 hat ein Netzwerk von Finanzmathematikern, Gutachtern und Rechtsanwälten, die in der Lage sind, Verträge zu prüfen und mit den Lebensversicherungsgesellschaften auf Augenhöhe zu verhandeln.

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Alle abgeschlossenen Verträge zwischen 1982 und 2016, welche noch laufen oder stillgelegt (beitragsfrei) sind. Folgende Verträge überprüfen wir für Sie:

  • Kapitalbildende Lebensversicherungen
  • Fondsgebundene Lebensversicherungen
  • Private Rentenversicherung
  • Fondsgebundgebundene Rentenversicherung
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