Fachanwalt Werner Hogrefe erklärt: Diese Chancen bietet die Abwicklung einer Lebensversicherung
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Der Rückkaufswert – oft zu niedrig
Viele Versicherte geben sich mit dem sogenannten Rückkaufswert ihrer Police zufrieden, wenn sie kündigen oder beitragsfrei stellen. Doch dieser Wert liegt häufig deutlich unter dem, was den Versicherten eigentlich zusteht. In vielen Fällen wurde der Vertrag zu ungünstigen Bedingungen abgeschlossen oder fehlerhaft berechnet – ein Schaden, der sich über Jahre summieren kann.
Der Durchbruch: Die Berechnungsmethode
Eine zentrale Rolle im Kampf um faire Rückzahlungen spielt die wissenschaftlich fundierte Berechnungsmethode von Prof. Dr. Philipp Schade. Seine sogenannte Ertragswertmethode wurde in enger Anlehnung an die Anforderungen des Bundesgerichtshofs (BGH) entwickelt und berücksichtigt exakt, welchen wirtschaftlichen Vorteil eine Versicherung aus dem angelegten Kapital eines Kunden gezogen hat – und wie viel davon dem Kunden zusteht.
Besonders bemerkenswert: In bisherigen Vergleichen konnten mit dieser Methode Nachzahlungen erzielt werden, die 50 bis 200 Prozent über dem ursprünglich angebotenen Rückkaufswert lagen.
Drei Gründe, warum Betroffene jetzt schneller zu ihrem Recht kommen
Rechtsanwalt Hogrefe zeigt sich im Interview optimistisch, dass Verfahren künftig deutlich schneller abgeschlossen werden können – und nennt drei konkrete Gründe dafür:
- Die Ertragswertmethode von Prof. Schade wird von immer mehr Gerichten akzeptiert. Was früher mühsam argumentiert werden musste, hat heute eine solide wissenschaftliche und juristische Basis.
- Die Gutachten sind verständlich aufbereitet. Auch Richterinnen und Richter ohne tiefgehende mathematische Kenntnisse können die Ergebnisse nachvollziehen – ein entscheidender Faktor für die Verfahrensdauer.
- Einsatz von KI beschleunigt die Erstellung der Gutachten. Was früher mehrere Wochen dauerte, ist nun in kürzester Zeit möglich. Dadurch können mehr Betroffene gleichzeitig unterstützt werden.
Die Argumentation der Versicherer bröckelt
Versicherungsgesellschaften beriefen sich bislang häufig auf das Prinzip von „Treu und Glauben“, um Ansprüche auf Nachzahlung oder Widerruf abzuwehren. Doch dieser Schutzschild hält nicht mehr:
Denn vielen Kunden war überhaupt nicht bewusst, dass ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist – das zeigt sich erst durch das Gutachten.
Und genau das ist der juristische Wendepunkt: Das Wissen um den eigenen Schaden entsteht oft erst im Nachhinein – und genau deshalb lebt der Anspruch.
Für Kundinnen und Kunden mit Lebensversicherungsverträgen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Die Chancen, eine faire Entschädigung zu erhalten, stehen besser denn je – sowohl rechtlich als auch technisch.
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