Der Rentenfaktor ist den meisten Versicherten unbekannt. Die Versicherungen haben damit einen Hebel, die Renten zu senken.

Wer eine private fondsgebundene Rentenversicherung abschließt, erhält jährlich Informationen darüber, wie hoch das angesparte Guthaben bei Ablauf der Versicherung sein wird. Und gleichzeitig verschiedene Prognosen, wie hoch die monatliche Rente ausfallen wird. Aber: Prognosen sind unverbindlich, das steht meistens sogar dabei.

Wenn eine fondsgebundene Rentenversicherung anfängt, die monatlichen Privatrenten auszuzahlen, dann steht das angesparte Guthaben fest. Aber die monatlichen Auszahlungen aus dem gleichen Guthaben sind bei jeder Versicherung anders. Und das liegt am Rentenfaktor, den die Versicherung festgelegt hat. Wie rechnen Versicherungsmathematiker das aus? Ein Beispiel: Der Rentenfaktor 30 ergibt aus 10.000 Euro Guthaben eine monatliche Rente von 30 Euro, entsprechend aus 300.000 Euro 900 Euro im Monat.

Der Rentenfaktor sinkt!

Eine aktuelle Untersuchung des Marktforschungsinstituts Franke & Bornberg ergab ein trauriges Bild: „Im Vergleich von 2022 zu 2021 ist der aktuelle Rentenfaktor bei fast allen Gesellschaften gesunken. Lag er 2021 im Durchschnitt noch bei 29,09 Euro, beträgt er 2022 nur noch 25,97 Euro – ein Rückgang von 3,12 Euro oder 10,73 Prozent! Bei 100.000 Euro Ausgangskapital fehlen also Monat für Monat 31,20 Euro versicherte Rente.“

Wer also vor einem Jahr in seiner Versicherung 250.000 Euro Fondsguthaben angespart hatte, und bei einem Rentenfaktor von 30 Rentner wurde, der bekommt monatlich 750 Euro ausgezahlt. Wer erst in diesem Jahr bei gleichem Fondsguthaben aber dem gesenkten Rentenfaktor von 25 die erste monatliche Auszahlung bekommt, der erhält bei der gleichen Versicherung rund 125 Euro weniger, ihm fehlen ganze 1.500 Euro im Jahr.

Senkung der Garantieverzinsung, Inflation und jetzt auch noch das!

Gegen dieses Senkungen der Berechnungsbasis kann man als Versicherter gar nichts machen.

Franke und Bornberg schreibt dazu: „In den Angeboten der Versicherer liefert der aktuelle Rentenfaktor zwar die Grundlage für die Hochrechnung der späteren Rente, ist jedoch nicht garantiert. Zudem fehlt es häufig an Transparenz. Nicht alle Gesellschaften machen Angaben zum aktuellen Rentenfaktor.“

Eine Sicherheit gibt es nur für Verträge mit garantierten Rechnungsfaktoren. Aber selbst diese Garantie kann ausgehebelt werden, wie Franke & Bornberg weiter schreibt: „Unter Hinweis auf die Treuhänderklausel oder bei drohender Insolvenz kann der Garantiewert mit Zustimmung der BaFin gesenkt werden.“

Relative hohe Sicherheit bietet nur die sogenannte „harte Garantie“. Hätten Sie das gedacht, dass Sie bei Vertragsabschluss darauf achten müssen? Wir raten Ihnen, mal in das Kleingedruckte Ihres Vertrages zu gucken. Und wenn Sie dann feststellen, dass die Versicherungsgesellschaft den Rentenfaktor bei Rentenbeginn neu berechnen kann, dann wissen Sie, was Sie erwartet: Noch weniger Rente.