Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zur Rückabwicklung oder zur Kündigung Ihrer Lebensversicherung? Wir liefern die Antworten.

Was macht Vertragshilfe24?

Vertragshilfe24 ist ein einzigartiges Onlineportal im deutschsprachigen Raum, das Besitzern von unrentablen Renten- und Lebensversicherungsverträgen die Möglichkeit gibt, diese zu optimalen Konditionen und mit dem geringsten Aufwand rückabzuwickeln.

Warum sollte ich meinen Vertrag nicht selber kündigen?

Wenn Sie Ihren Vertrag selbst kündigen, verlieren Sie viel Geld. Ihre Ansprüche auf die bisherigen Einzahlungen, Überschussbeteiligungen, Zinsen und steuerliche Vorteile sichern Sie nur mit einer professionellen Rückabwicklung.

Warum sollte ich meinen Vertrag rückabwickeln?

Eine Rückabwicklung schützt Ihr Geld! Lebens- und Rentenversicherungen leisten nicht das, was Ihnen bei Vertragsabschluss versprochen wurde. Wenn Sie den Vertrag rückabwickeln, vermeiden Sie zuverlässig einen Totalverlust.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld erhalte?

Sobald Ihr Vertrag angenommen wurde, erhalten Sie bereits innerhalb der kommenden 20 Tage Ihre ersten Auszahlungen nach dem Modell: 75% für Sie, 25% für die Dienstleister.

Was kostet eine Rückabwicklung?

Unser Servicepool Partner, PKK Consulting AG, übernimmt für Sie alle Kosten die im Voraus fällig werden. Sie treten lediglich 25% der Auszahlungssumme an den Dienstleister, sowie einen geringen Betrag in Höhe von 119€ inkl. MwSt. für den Rechtsanwalt ab.

Kann eine betriebliche Altersvorsorge bearbeitet werden?

Bei manchen Verträgen ist das möglich. Wurden Pensionszusagen mit einer Lebensversicherung als Rückdeckungsversicherung vereinbart, lohnt sich eine Prüfung in jedem Fall.

Denn häufig riskieren Unternehmen und deren Entscheider damit eine bilanzielle Unterdeckung. Das gefährdet sowohl die Firma an sich als auch das Führungspersonal, da dieses unter Umständen persönlich haftet.

Ebenfalls haftbar gemacht werden können Steuer- und Unternehmensberater, denen das Risiko nicht auffällt oder die eine entsprechende Information an die Geschäftsführung unterlassen.

Bitte nehmen Sie für eine unverbindliche Einschätzung Kontakt zu unserem KMU-Berater auf:

at@vertragshilfe24.de

Telefon:030 57713934

Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite zur KMU-Haftung:

https://vertragshilfe24.de/kmu-haftung/

Warum eignen sich Lebensversicherungen nicht als Rückdeckungsversicherungen?

In den letzten 20 Jahren wurden Pensionszusagen häufig mit Rückdeckungsversicherungen in Form einer Lebensversicherung abgesichert. Doch wenn die Auszahlungen wesentlich geringer ausfallen als prognostiziert, können die Zusagen nur noch aus betrieblichen Mitteln erfüllt werden. Es droht eine bilanzielle Unterdeckung, die bis zur Insolvenz führen kann.

Warum können Gewerbedarlehen mit Tilgungsaussetzung ein Risiko sein?

Wird zur Fälligkeit einer Tilgung festgestellt, dass die Auszahlungen aus einer Lebensversicherung zu niedrig ausfallen, muss auf betriebliche Mittel zurückgegriffen werden. Andernfalls kann der Kredit nicht vollständig bedient werden. Diese finanziellen Mittel sind selten frei verfügbar und können in der Insolvenz des Unternehmens enden.

Wer haftet, wenn in Unternehmen finanzielle Probleme auftreten?

Aufgrund des reformierten StaRUG werden Entscheider in Unternehmen und Berater stärker in die Haftung genommen. Finanzielle Risiken müssen frühzeitig erkannt und behoben werden. Bitte lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse prüfen, ob Lebensversicherungsverträge in der finanziellen Planung Ihres Unternehmens eine wichtige Rolle spielen.

Was macht Vertragshilfe24 nicht?

Wir bieten keine Anlageberatung und erledigen auch nicht die Rückabwicklung selbst. Dies übernehmen unsere erfahrenen Netzwerkpartner und Rechtsanwälte, die bereits über 60.000 Verträge erfolgreich bearbeitet haben.

Kann ich meinen Vertrag überhaupt rückabwickeln?

Wenn Sie den Vertrag zwischen 1982 und 2014 abgeschlossen haben, ist das sehr sicher möglich. In allen anderen Fällen bieten wir Ihnen eine kostenlose Sonderprüfung an.

Warum sollte ich mich ausgerechnet auf Vertragshilfe24 verlassen?

Weil wir der einzige Rückabwicker im deutschsprachigen Raum sind, der ein einzigartiges Konzept mit erfahrenen Partnern hat. Wir können Ihnen wesentlich höhere Auszahlungen bieten, als jeder andere Anbieter am Markt.

Welche Verträge können abgewickelt werden?

Grundsätzlich können alle kapitalbildende Lebens + Rentenversicherungen, Fondsgebundene Lebens + Rentenversicherungen sowie Riester-Renten rückabgewickelt werden, die zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen wurden.

Wie kann ich prüfen, ob meine Verträge angenommen werden?

Senden Sie uns Ihren Vertrag einfach online über den untenstehenden Link unverbindlich zu und wir teilen Ihnen in kürzester Zeit mit, ob und in welchem Umfang eine Rückabwicklung erfolgen kann. Alternativ nutzen Sie ganze bequem unseren Rückkaufswertrechner und erfahren Sie in unter 3 Minuten, ob eine Rückabwicklung möglich ist.

Wie kann ich meinen Auftrag zur kostenlosen Prüfung starten?

Nutzen Sie hierfür einfach unseren kostenlosen Rückkaufswertrechner und erfahren Sie in unter 3 Minuten, ob Ihr Vertrag bearbeitet werden kann.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nein. Unser Rechtsanwalt wird auch ohne Rechtsschutzversicherung für Sie außergerichtlich tätig. Sie entrichten eine geringe, gesetzlich vorgeschriebene Gebühr in Höhe von 100€ zzgl. MwSt.

Welche Info-Veranstaltung kann ich besuchen, um mehr zu erfahren?

Wenn Sie mehr über eine unkomplizierte Rückabwicklung und unser einzigartiges Konzept erfahren wollen, ist das jederzeit in unserem kostenlosen Webinar möglich.

Melden Sie sich hier an: Hier klicken

Können auch bereits gekündigte Verträge bearbeitet werden?

Nein, bereits gekündigte Verträge können leider nicht in unserem Konzept rückabgewickelt werden.

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