Es erscheint nur fair, dass der Vermittler einer Kapitallebensversicherung für seine Arbeit bezahlt wird. Aber das geht natürlich zu Lasten des Versicherten und zu Lasten der Rendite.

Jeder vernünftige Mensch wird damit einverstanden sein, dass ein Versicherungsvermittler für seine Beratung und seine Arbeit auch bezahlt wird. Auch wir finden das sehr richtig, wenn es um Versicherungen gegen Risiken geht, wie Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Eine Kapitallebensversicherung hat eine Reihe von wenig bekannten Nachteilen, die wir in diesem Blog im Einzelnen erklären. Einer davon ist die Berechnung der Provision für die Vermittlung. Noch vor wenigen Jahren staunten Versicherte, die ihre Kapitallebensversicherung in den ersten Jahren gekündigt hatten, nicht schlecht: Sie bekamen gar nichts zurück, ja die Versicherung teilte ihnen mit, dass Sie eigentlich noch im Minus seien.

Wie war das möglich?

Die Versicherungen haben damals gleich im ersten Jahr die Provision für den Vermittler von dem Restbetrag abgezogen, der nach Abzug der Versicherungsprämie für die Risikolebensversicherung und für ihre eigenen Verwaltungskosten noch übrig ist, also den eigentlichen „Sparbetrag“. Die ganz wilden Zeiten sind seit 2008 Vergangenheit, aber zahlen muss der Kunde natürlich immer noch: Verteilt über 5 Jahre und bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Prozent aller Sparbeiträge.

Wenn der monatliche Sparbeitrag 100 Euro beträgt und die Laufzeit des Vertrages 30 Jahre ist, dann werden in 360 Monaten 36.000 Euro „gespart“. 2,5 Prozent davon sind 900 Euro. Die werden in den ersten 5 Jahren bzw. 60 Monaten in gleichen Raten à 15 Euro von der Sparrate abgezogen, so dass diese erst ab dem 6 Jahr die vereinbarte Höhe von 100 Euro im Monat erreicht.

Und so werden 30 Jahre lang Monat für Monat 2,50 Euro aus den Gesamtbeiträgen dafür verwendet, die Vermittlungsprovision zu bezahlen.Sie dürfen aber nicht glauben, die 2,5 Prozent wären alles, was der Vermittler erhält.

Das ist aber noch nicht alles. Irgendwoher müssen die 900 Euro ja kommen. Man könnte meinen, aus den Verwaltungskosten der Versicherer, aber das finden die nicht so gut und haben den Gesetzgeber davon überzeugen können, dass der Versicherte das zahlen soll.

Er erhält zurzeit meistens 3 bis 4 Prozent der Versicherungssumme, nach Angaben der Bundesregierung von Herbst 2019 in Einzelfällen sogar bis zu 7 Prozent. Und wer zahlt wohl die Differenz? Das Versicherungsunternehmen etwa? Selbstverständlich nicht. Selbstverständlich zahlt auch das letztlich der Versicherte. Nämlich aus dem Anteil der monatlichen Raten für die Kapitallebensversicherung, den das Versicherungsunternehmen für „Verwaltungskosten“ einbehält. Das erklären wir in einem anderen Beitrag.Das haben sie nicht gewusst? Das gefällt Ihnen nicht?