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Wenn man einen Vertrag über eine Kapitallebensversicherung abschließt und an die Versicherungsgesellschaft schickt, dann müssen sich Menschen in der Zentrale darum kümmern. Und auch in den Folgejahren erhält man Post und hat vielleicht einmal eine Frage. Das muss natürlich bezahlt werden.
Fragt sich nur, von wem. Die Versicherungsgesellschaften gehen auf Nummer sicher und ziehen ihre Kosten gleich von den Prämien ab. Wie hoch ihre Kosten sind, legen sie selbst fest. Sehr günstige Versicherungen begnügen sich mit zwei Prozent der Versicherungsprämien, es gibt aber auch einige, die zehn Prozent nehmen. Und das ist völlig legal, die Gesetze erlauben das.
Wenn also ein Versicherter im Monat 100 Euro in eine Kapitallebensversicherung einzahlt, dann nimmt die Gesellschaft sich davon 24 Euro pro Jahr in den besseren Fällen, im schlechtesten Fall 120 Euro, das heißt, ein Zehntel ist erst mal weg und mindert den Teil der Versicherungsprämie, der tatsächlich verzinst wird.
Ob die Versicherungsgesellschaft nur 2 Prozent oder 10 nimmt, kann sie selbst frei entscheiden, das regelt kein Gesetz. Wichtig ist nur, dass sie es in irgendein Informationsblatt geschrieben hat, das der Kunde erhält und mit der Unterschrift unter den Vertrag anerkennt.
Stückkosten sind manchmal Teil der Verwaltungskosten, manchmal alle Verwaltungskosten und manchmal kommen sie noch obendrauf.
Statt eines Prozentsatzes von der Versicherungssumme oder der Prämie kann eine Versicherung auch sogenannte Stückkosten in Rechnung stellen. Das ist dann ein fester Betrag in unterschiedlicher Höhe. Günstige Versicherungen nehmen beispielsweise 15 Euro im Jahr, bei manchen waren es auch 12 Euro im Monat.
Das klingt wenig, benachteiligt aber Versicherte, die nur kleine Monatsprämien zahlen. Denn wenn die Monatsprämie beispielsweise nur 60 Euro beträgt, dann sind 12 Euro Stückkosten schon 20 Prozent.
Sie wollen den Begünstigten im Sterbefall ändern? Das kostet natürlich extra.
Bei Scheidungen wird meistens der Begünstigte aus einer Lebensversicherung geändert. Klar, man will nicht mehr, dass der geschiedene Partner das Geld bekommt, sondern vielleicht ein Kind bzw. mehrere Kinder. Man möchte meinen, das könnte jetzt aber wirklich in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten sein, aber die Versicherungen tun da sehr gerecht und argumentieren: Das soll der bezahlen, der die Änderung wünscht, nicht die anderen Versicherten für ihn mit. Tja.