Die meisten Anleger gehen davon aus, dass sie von einer Lebensversicherung zwar keine hohe Rendite erwarten können, rechnen jedoch damit, dass ihr Geld zumindest sicher angelegt ist.
Doch das ist ein Irrtum, denn Versicherungsunternehmen stehen unter einem besonderen Schutz. Zu groß wären die wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn die Branche in eine große Krise gerät.
Daher hat der Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen, die zwar die Unternehmen vor der Insolvenz schützen können, die Kunden jedoch massiv benachteiligen.
Lebensversicherungen dürfen die Beiträge erhöhen.
Die Versicherungsbranche in Deutschland hat eine Absicherungsgesellschaft namens Protektor etabliert. Diese soll kriselnde Unternehmen stabilisieren und so die Insolvenz vermeiden.
Das Problem: Geraten ein großes Versicherungsunternehmen, oder mehrere kleinere, in eine Krise, reicht das Vermögen von Protektor nicht aus, um alle vor dem Absturz zu bewahren. Und auch der Staat hätte nicht die Mittel, um alle Gesellschaften zu retten.
Eine Wirtschaftskrise wäre die unvermeidliche Folge.
Um dieses Risiko zu reduzieren, wurde unter anderem der Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz eingeführt. Dieser sieht vor, dass Versicherungen die Beiträge erhöhen können, wenn sich an den Grundlagen der Kalkulation des Vertrages etwas geändert hat.
Ungeklärt ist, wie weitreichend dieser Paragraph ausgelegt werden darf. Greift er nur, wenn sich beispielsweise die biometrischen Risiken eines Versicherten geändert haben? Oder genügt bereits ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld, das den Versicherungen das Leben schwer macht?
Für Verbraucher ist dieser Paragraph in Verbindung solcher offenen Fragen ein enormes Risiko.
Es drohen Leistungskürzungen.
Doch es gibt noch einen zweiten Mechanismus, der Unternehmen absichern soll. Dieser betrifft den Handlungsspielraum der Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Paragraph 314 Versicherungsaufsichtsgesetz kann in diesem Zusammenhang enorme Auswirkungen für die Versicherten haben.
Stellt die BaFin fest, dass das Risiko einer Insolvenz droht, darf sie den Unternehmen weitere Auszahlungen untersagen. Darüber hinaus darf sie Kürzungen der Leistungen vorschreiben.
Und wer jetzt denkt, dass er auf der sicheren Seite steht, weil er den Vertrag zu einem günstigen Zeitpunkt abgeschlossen hat und hohe Zinsen erhält, sollte gewarnt sein. Die Leistungskürzungen müssen nicht gleichmäßig erfolgen. Es kann beispielsweise sein, dass Verträge mit attraktiven Zinsen stärker betroffen sind als andere Policen.
Für die Kunden besonders bitter: Sie müssen weiterhin ihre Beiträge in voller Höhe zahlen.
Die Rückabwicklung der Lebensversicherung schützt vor Verlusten.
Die Branche der Lebensversicherungen steckt seit Jahren in einer Krise und es ist nicht unwahrscheinlich, dass früher oder später die beiden vorgestellten Paragraphen zur Geltung kommen.
Deshalb ist der beste Rat: Rückabwicklung der Lebensversicherung und zwar so schnell wie möglich.
Sie möchten prüfen, ob Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln lassen können? Finden Sie es mit unserem kostenlosen Vertragsrechner heraus:
Die meisten Anleger gehen davon aus, dass sie von einer Lebensversicherung zwar keine hohe Rendite erwarten können, rechnen jedoch damit, dass ihr Geld zumindest sicher angelegt ist.
Doch das ist ein Irrtum, denn Versicherungsunternehmen stehen unter einem besonderen Schutz. Zu groß wären die wirtschaftlichen Auswirkungen, wenn die Branche in eine große Krise gerät.
Daher hat der Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen, die zwar die Unternehmen vor der Insolvenz schützen können, die Kunden jedoch massiv benachteiligen.
Lebensversicherungen dürfen die Beiträge erhöhen.
Die Versicherungsbranche in Deutschland hat eine Absicherungsgesellschaft namens Protektor etabliert. Diese soll kriselnde Unternehmen stabilisieren und so die Insolvenz vermeiden.
Das Problem: Geraten ein großes Versicherungsunternehmen, oder mehrere kleinere, in eine Krise, reicht das Vermögen von Protektor nicht aus, um alle vor dem Absturz zu bewahren. Und auch der Staat hätte nicht die Mittel, um alle Gesellschaften zu retten.
Eine Wirtschaftskrise wäre die unvermeidliche Folge.
Um dieses Risiko zu reduzieren, wurde unter anderem der Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz eingeführt. Dieser sieht vor, dass Versicherungen die Beiträge erhöhen können, wenn sich an den Grundlagen der Kalkulation des Vertrages etwas geändert hat.
Ungeklärt ist, wie weitreichend dieser Paragraph ausgelegt werden darf. Greift er nur, wenn sich beispielsweise die biometrischen Risiken eines Versicherten geändert haben? Oder genügt bereits ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld, das den Versicherungen das Leben schwer macht?
Für Verbraucher ist dieser Paragraph in Verbindung solcher offenen Fragen ein enormes Risiko.
Es drohen Leistungskürzungen.
Doch es gibt noch einen zweiten Mechanismus, der Unternehmen absichern soll. Dieser betrifft den Handlungsspielraum der Finanzaufsichtsbehörde BaFin. Paragraph 314 Versicherungsaufsichtsgesetz kann in diesem Zusammenhang enorme Auswirkungen für die Versicherten haben.
Stellt die BaFin fest, dass das Risiko einer Insolvenz droht, darf sie den Unternehmen weitere Auszahlungen untersagen. Darüber hinaus darf sie Kürzungen der Leistungen vorschreiben.
Und wer jetzt denkt, dass er auf der sicheren Seite steht, weil er den Vertrag zu einem günstigen Zeitpunkt abgeschlossen hat und hohe Zinsen erhält, sollte gewarnt sein. Die Leistungskürzungen müssen nicht gleichmäßig erfolgen. Es kann beispielsweise sein, dass Verträge mit attraktiven Zinsen stärker betroffen sind als andere Policen.
Für die Kunden besonders bitter: Sie müssen weiterhin ihre Beiträge in voller Höhe zahlen.
Die Rückabwicklung der Lebensversicherung schützt vor Verlusten.
Die Branche der Lebensversicherungen steckt seit Jahren in einer Krise und es ist nicht unwahrscheinlich, dass früher oder später die beiden vorgestellten Paragraphen zur Geltung kommen.
Deshalb ist der beste Rat: Rückabwicklung der Lebensversicherung und zwar so schnell wie möglich.
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